23. September 2026
Lesezeit 8 Minuten

87-Jährige nach 71 Jahren aus ihrer Wohnung geräumt – Maricarmen wird zum Symbol der Wohnungsnot in Madrid

Der Fall der 87-jährigen Maricarmen, die nach 71 Jahren ihre Wohnung im Stadtteil Retiro verlassen musste, sorgt in Spanien für eine Debatte über Mieterschutz und bezahlbaren Wohnraum. (Credit: KI generiert)

Es sind Bilder, die in Spanien für große Aufmerksamkeit sorgen: Eine 87-jährige Frau muss nach 71 Jahren ihre Wohnung in Madrid verlassen. Rund um das Gebäude versammelten sich am Mittwoch zahlreiche Unterstützer, um die Räumung zu verhindern. Die Polizei sperrte die Straße ab und räumte den Bereich vor dem Haus, bevor die Gerichtskommission den Räumungsbeschluss durchsetzte.

Redaktion Spanien Press

von Marlon Gallego Bosbach

Maricarmen Abascal lebte seit 1956 in der Wohnung in der Calle Alcalde Sainz de Baranda 46 im Madrider Bezirk Retiro. Für die 87-Jährige war die Wohnung weit mehr als nur ein Mietobjekt. Dort lebte sie seit ihrer Jugend, dort starben ihre Eltern und ihr Bruder. Nun musste sie das Zuhause, das sie mehr als sieben Jahrzehnte bewohnt hatte, verlassen.

Der Fall hat sich inzwischen zu einem Symbol für die Wohnungsprobleme in den großen spanischen Städten entwickelt. Unterstützer sehen darin ein Beispiel für die zunehmende Verdrängung langjähriger Mieter aus zentralen Stadtteilen. Andere Stimmen verweisen dagegen darauf, dass es sich um einen rechtlichen Streit über einen alten Mietvertrag handelt und die Eigentümerseite letztlich vor dem Obersten Gerichtshof Recht bekam.

71 Jahre in derselben Wohnung

Maricarmen zog 1956 mit ihrer Familie in die Wohnung im heutigen Stadtteil Retiro. Ihr Vater hatte damals den Mietvertrag unterschrieben. Es handelte sich um einen sogenannten „renta antigua“-Vertrag, einen historischen Mietvertrag mit langfristigem Bestandsschutz.

Die damaligen gesetzlichen Regelungen spielen für den heutigen Streit eine entscheidende Rolle. Der Vater war der ursprüngliche Vertragspartner. Nach seinem Tod wurde der Mietvertrag auf seine Ehefrau übertragen. Als auch sie 2005 starb, ging der Vertrag schließlich auf Maricarmen über.

Genau diese zweite Übertragung wurde später zum juristischen Kern des Konflikts. Nach der heutigen Rechtslage kann ein solcher Vertrag nicht beliebig oft auf weitere Familienmitglieder übertragen werden. Die Eigentümerseite argumentierte deshalb, dass Maricarmen keinen Anspruch mehr auf die Fortführung des alten Mietverhältnisses habe.

Maricarmen und ihre Unterstützer verweisen dagegen auf die damaligen gesellschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse. Ihre Mutter konnte den ursprünglichen Mietvertrag nicht selbst als gleichberechtigte Vertragspartnerin abschließen. Wäre sie damals als Mitmieterin eingetragen worden, hätte sich die heutige Situation möglicherweise anders dargestellt.

Vom alten Mietvertrag zur heutigen Marktmiete

Der Unterschied zwischen der bisherigen und der geforderten Miete macht den Konflikt besonders deutlich. Maricarmen zahlte zuletzt rund 500 Euro im Monat. Ihre Rente liegt nach aktuellen Berichten bei etwa 1.350 Euro monatlich. Die Eigentümerseite verlangte zunächst bis zu 2.650 Euro Miete im Monat – also mehr als das Fünffache ihrer bisherigen Miete und deutlich mehr als ihre gesamte monatliche Rente.

Später soll die Eigentümerseite bereit gewesen sein, die Forderung auf 1.650 Euro zu reduzieren. Auch dieser Betrag hätte jedoch über Maricarmens monatlicher Rente gelegen. Damit war für die 87-Jährige eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu diesen Konditionen praktisch nicht finanzierbar.

Die Wohnung beziehungsweise das Gebäude hatte bereits zuvor mehrfach den Besitzer gewechselt. 2018 wurde der Komplex verkauft. Die heutige Eigentümergesellschaft Urbagestión Desarrollo e Inversiones S.L. setzte sich schließlich mit ihrer Position im juristischen Verfahren durch. Der Tribunal Supremo, Spaniens Oberster Gerichtshof, entschied im März 2026 zugunsten der Eigentümerseite.

Vier Räumungsversuche

Der Konflikt zog sich über Jahre hin. Bereits 2025 sollte Maricarmen ihre Wohnung verlassen. Der erste Räumungsversuch wurde jedoch durch die Mobilisierung von Nachbarn und Unterstützern verhindert beziehungsweise verschoben. Auch weitere Termine konnten zunächst nicht umgesetzt werden. Am 23. September 2026 stand schließlich der vierte und endgültige Räumungsversuch an.

In den Tagen vor dem Termin mobilisierte vor allem das Sindicato de Inquilinas de Madrid, der Mieterinnenverband der Hauptstadt. Unterstützer riefen unter dem Motto „Maricarmen se queda“ – „Maricarmen bleibt“ zu einer Mahnwache und anschließend zu einer Übernachtung vor dem Gebäude auf.

Am Dienstagabend versammelten sich mehrere hundert Menschen in der Calle Alcalde Sainz de Baranda. Nach Angaben der Delegation der Regierung in Madrid waren es rund 400 Personen.

Auch bekannte Persönlichkeiten aus Kultur und Politik schlossen sich der Unterstützung an. Unter den Anwesenden waren unter anderem Schauspieler Juan Diego Botto und Carlos Bardem sowie die Sängerin und Schauspielerin Ana Belén.

Polizei riegelt die Straße ab

In den frühen Morgenstunden des 23. September rückte die Polizei an. Die Policía Nacional sperrte den Bereich rund um das Gebäude ab und begann, die vor dem Haus aufgeschlagenen Zelte zu entfernen.

Unter den Demonstranten herrschte eine angespannte Stimmung. Unterstützer riefen weiterhin „Maricarmen se queda“, während die Polizei versuchte, den Zugang zum Gebäude für die Gerichtskommission freizumachen. Berichte sprechen auch von Schubsereien zwischen Einsatzkräften und Demonstranten.

Die Delegation der spanischen Regierung in Madrid erklärte anschließend, dass die Polizei in diesem Fall auf Grundlage eines gerichtlichen Auftrags gehandelt habe. Sie selbst steuere den konkreten Polizeieinsatz nicht. Die Gerichtskommission traf später am Gebäude ein, um den Räumungsbeschluss umzusetzen.

Anonymer Unterstützer wollte die höhere Miete bezahlen

Kurz vor dem Räumungstermin gab es noch einen ungewöhnlichen Versuch, eine Lösung zu finden. Eine anonyme Schriftstellerin erklärte sich bereit, die Differenz zwischen Maricarmens bisheriger Miete und der von der Eigentümerseite verlangten neuen Miete zu übernehmen. Nach Angaben des Sindicato de Inquilinas wollte sie bis zu 2.150 Euro monatlich beisteuern.

Damit hätte Maricarmen die Wohnung weiterhin zu ihrer bisherigen finanziellen Belastung behalten können. Die Eigentümerseite ging auf diesen Vorschlag jedoch nicht ein. Auch weitere Vorschläge der Verteidigung, den Räumungstermin aus humanitären Gründen zu verschieben oder den Behörden Zeit für eine alternative Unterbringung zu geben, führten nicht zu einer Einigung.

Auch die Vereinten Nationen schalteten sich ein

Der Fall hatte bereits im Juni internationale Aufmerksamkeit erhalten. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte forderte Spanien auf, den Räumungsprozess vorläufig auszusetzen oder der 87-Jährigen eine angemessene alternative Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Die Vereinten Nationen verwiesen dabei insbesondere auf die Gefahr möglicher irreparabler Folgen für Maricarmen. Auch das spanische Wohnungsministerium forderte die zuständigen Behörden in Madrid auf, eine Lösung zu finden und verwies auf die UN-Forderung. Trotzdem wurde der Räumungsbeschluss am heutigen Mittwoch vollzogen.

Maricarmen muss ihr Zuhause verlassen

Am Ende konnte die massive Unterstützung die Räumung nicht verhindern. Maricarmen musste die Wohnung verlassen, in der sie 71 Jahre lang gelebt hatte. Ihr körperlicher Zustand hatte sich während des jahrelangen Rechtsstreits deutlich verschlechtert. Die 87-Jährige ist zu diesem Zeitpunkt auf einen Rollstuhl angewiesen. Nach der Räumung wurde sie von den sozialen beziehungsweise medizinischen Einsatzkräften betreut und auf einer Trage aus dem Gebäude gebracht.

Besonders umstritten ist dabei die Frage, wo Maricarmen künftig leben soll. Die Stadt Madrid erklärte, ihren Sozialdienst Samur Social eingeschaltet zu haben und ihr verschiedene Hilfsangebote gemacht zu haben. Dazu gehören nach Angaben der Stadt Unterstützung bei der Suche nach einer anderen Wohnung, eine Notunterbringung sowie weitere soziale Hilfen.

Das Sindicato de Inquilinas kritisiert diese Angebote jedoch als nicht ausreichend. Nach Angaben des Verbands wurde unter anderem eine Unterbringung außerhalb Madrids zu Kosten angeboten, die für Maricarmen kaum tragbar gewesen wären. Der Verband argumentiert zudem, dass eine hochbetagte Frau nach 71 Jahren nicht einfach aus ihrem sozialen Umfeld herausgelöst werden könne.

Retiro: Einer der gefragten Bezirke Madrids

Der Fall spielt sich nicht irgendwo in Madrid ab. Maricarmen lebte im Bezirk Retiro, einem zentral gelegenen und stark nachgefragten Teil der Hauptstadt.

Die Adresse an der Calle Alcalde Sainz de Baranda liegt im Umfeld des Viertels Ibiza, unmittelbar östlich des berühmten Retiro-Parks. Der Stadtteil gehört zu den etablierten Wohnlagen Madrids. Genau deshalb ist der Fall für die Debatte über die Entwicklung der Hauptstadt besonders aufgeladen.

Für Unterstützer geht es nicht nur um eine einzelne Wohnung. Sie sehen in Maricarmens Fall die Frage, wem Madrid künftig als Wohnort offensteht und ob Menschen, die seit Jahrzehnten in einem Viertel leben, sich ihre Wohnung in zentralen Lagen noch leisten können.

Spanien fehlen Sozialwohnungen

Der Fall fällt zudem in eine Zeit, in der Spanien grundsätzlich mit einem erheblichen Mangel an bezahlbarem und sozialem Wohnraum kämpft. Der neue Staatliche Wohnungsplan 2026–2030 beschreibt selbst einen strukturellen Wohnungsmangel. Nach Angaben der spanischen Regierung beziehungsweise des Plans beträgt das Defizit mehr als 400.000 Wohnungen. Gleichzeitig verfügt Spanien über einen vergleichsweise kleinen Bestand an Sozialwohnungen.

Demnach gibt es in öffentlicher Hand auf regionaler und kommunaler Ebene lediglich rund 318.000 Wohnungen. Das entspricht etwa 1,7 Prozent der Haushalte. Der gesamte Bestand an Wohnungen mit sozialer beziehungsweise unter dem Marktpreis liegender Miete wird auf lediglich rund 3,5 Prozent geschätzt. Zum Vergleich: Der EU-Durchschnitt liegt laut dem staatlichen Wohnungsplan bei etwa neun Prozent.

Der Staat will deshalb den öffentlichen Wohnungsbestand deutlich ausbauen. Der Wohnungsplan sieht unter anderem vor, neue Wohnungen für sozialen und erschwinglichen Mietwohnraum zu schaffen und bestehende Bestände langfristig zu sichern.

Für Fälle wie den von Maricarmen ist das von großer Bedeutung: Wenn eine langjährige Mieterin ihre Wohnung verliert und keine private Alternative finanzieren kann, stehen den Behörden nur begrenzte Bestände an wirklich dauerhaft bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung.

Ein Fall, der Spanien spaltet

Während die Bilder der Räumung bei vielen Menschen Solidarität ausgelöst haben, ist die öffentliche Meinung keineswegs einheitlich.

Auf der einen Seite stehen Nachbarn, Mieterinitiativen und zahlreiche Unterstützer, die den Fall als Beispiel für die zunehmende Verdrängung von Menschen aus ihren langjährigen Wohnungen betrachten. Für sie steht die persönliche Geschichte der 87-Jährigen im Mittelpunkt: sieben Jahrzehnte in derselben Wohnung, ein Alter von 87 Jahren, eine Behinderung von 50 Prozent und eine Rente, die eine marktübliche Miete kaum zulässt. In den sozialen Netzwerken wurde deshalb vielfach unter dem Motto „Maricarmen se queda“ Solidarität gezeigt. Auch die Proteste vor ihrer Wohnung erhielten große Aufmerksamkeit.

Gleichzeitig gibt es online deutlich kritischere Stimmen. In Diskussionen etwa auf Reddit wird darauf hingewiesen, dass Maricarmen rechtlich Mieterin und nicht Eigentümerin der Wohnung sei. Einige Nutzer argumentieren, ein jahrzehntelang bestehender günstiger Mietvertrag könne nicht automatisch bedeuten, dass dieser auf unbegrenzte Zeit an weitere Generationen weitergegeben werden könne. Andere stellen die Frage, warum der Eigentümer auf die Nutzung der Wohnung zu einem marktüblichen Preis verzichten sollte.

Damit prallen zwei Sichtweisen aufeinander: Für die eine Seite steht das Recht auf Wohnen und der Schutz einer besonders verletzlichen älteren Person im Vordergrund. Die andere Seite verweist auf Eigentumsrechte, bestehendes Mietrecht und die Grenzen historischer Mietverträge.

Auch die Politik streitet über den Fall

Der Fall ist inzwischen auch zu einem politischen Streitpunkt geworden. Das spanische Wohnungsministerium drängt auf Lösungen für Fälle wie den von Maricarmen. Die Regierung sieht den Vorgang als Beispiel dafür, dass bestehende Schutzmechanismen nicht ausreichen, wenn besonders verletzliche Menschen ihre Wohnung verlieren.

Gleichzeitig weisen die Madrider Behörden darauf hin, dass sie Maricarmen Hilfen angeboten hätten. Bürgermeister José Luis Martínez-Almeida erklärte, die Stadt habe unter anderem soziale Unterstützung, häusliche Hilfe und Möglichkeiten einer alternativen Unterbringung angeboten. Die Stadt betont damit, dass sie nicht untätig gewesen sei.

Auch die politische Auseinandersetzung über die Rolle der Polizei zeigt, wie aufgeladen der Fall inzwischen ist. Während Kritiker den Polizeieinsatz vor der Wohnung scharf kritisierten, verwies die Delegation der Zentralregierung darauf, dass die Polizei einen gerichtlichen Auftrag umsetze.

Was nach der Räumung bleibt

Mit der Räumung endet der Fall keineswegs. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, wo Maricarmen dauerhaft leben kann. Der Konflikt zeigt zugleich ein grundlegendes Problem des spanischen Wohnungsmarktes: Zwischen sehr günstigen historischen Mietverträgen und stark gestiegenen heutigen Marktpreisen klafft eine große Lücke. Besonders in Städten wie Madrid können Menschen mit niedrigen oder mittleren Einkommen Schwierigkeiten haben, innerhalb ihres bisherigen Viertels eine vergleichbare Wohnung zu finden.

Maricarmens Fall macht diese Entwicklung besonders sichtbar. Sie hat ihre Wohnung nicht wegen eines klassischen Mietrückstands verloren. Vielmehr steht hinter dem Streit die Frage, ob ein jahrzehntealter Mietvertrag nach mehreren Übertragungen weiterbestehen kann und wie eine Gesellschaft mit Menschen umgeht, die nach Jahrzehnten aus ihrer vertrauten Umgebung verdrängt werden.

Für ihre Unterstützer ist die Antwort klar: „Maricarmen se queda“, rechtlich wurde der Fall jedoch anders entschieden. Der Oberste Gerichtshof gab der Eigentümerseite Recht – und am heutigen Mittwoch wurde die Räumung schließlich vollzogen.

Damit bleibt Maricarmen mit 87 Jahren vorerst ohne ihr bisheriges Zuhause. Ihr Fall dürfte die spanische Debatte über Mieterschutz, soziale Wohnungen, alte Mietverträge und die steigenden Wohnkosten in den Großstädten noch länger beschäftigen.

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