Seit dem 1. Oktober 2026 gelten in Spanien zahlreiche neue Verkehrsregeln. Die Reform betrifft vor allem den Schutz von Radfahrern, Fußgängern und E-Scooter-Nutzern, bringt aber auch neue Vorschriften für Motorräder, Autofahrer und den innerstädtischen Verkehr.
Redaktion Spanien Press
von Marlon Gallego Bosbach
Wer in Spanien mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad oder E-Scooter unterwegs ist, muss sich seit dem 1. Oktober auf neue Regeln einstellen. Seit heute tritt die umfassende Änderung des spanischen Reglamento General de Circulación in Kraft. Grundlage ist das Real Decreto 518/2026, das Ende Juni im spanischen Amtsblatt BOE veröffentlicht wurde.
Ein großer Teil der Reform konzentriert sich auf sogenannte besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer. Dazu gehören unter anderem Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen.
Neue Regeln für E-Scooter
Besonders viele Änderungen betreffen die sogenannten VMP, also Elektrokleinstfahrzeuge wie elektrische Tretroller. Das Mindestalter für die Nutzung liegt künftig bei 15 Jahren. Außerdem gilt eine Helmpflicht. Bei Dunkelheit oder eingeschränkter Sicht müssen die Fahrzeuge beziehungsweise ihre Nutzer über entsprechende Beleuchtung oder reflektierende Elemente verfügen.
E-Scooter dürfen grundsätzlich nicht auf Gehwegen gefahren werden. Auch außerhalb geschlossener Ortschaften gelten Einschränkungen. Autobahnen, Schnellstraßen und weitere für diese Fahrzeuge ausgeschlossene Straßen dürfen nicht benutzt werden.
Eine wichtige Übergangsregel betrifft die Beleuchtung: Die Pflicht, das Licht auch tagsüber eingeschaltet zu haben, gilt nach der offiziellen Regelung erst ab 1. Oktober 2027.
Strengere Vorgaben für Radfahrer
Auch Fahrradfahrer müssen sich auf neue Regeln einstellen. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich eine Helmpflicht. Für unter 16-Jährige besteht die Helmpflicht auf allen Straßen.
Besonders deutlich verschärft werden die Regeln beim Überholen von Fahrrädern. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Überholen weiterhin mindestens 1,5 Meter seitlichen Abstand halten. Gleichzeitig darf die Geschwindigkeit beim Überholvorgang höchstens 20 km/h unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen Straße liegen.
Verfügt die Straße über mehrere Fahrstreifen in derselben Richtung, muss der Autofahrer beim Überholen eines Fahrrads vollständig auf den anderen Fahrstreifen wechseln. Auch innerorts gibt es eine neue Vorgabe: Fährt ein Fahrrad vor einem motorisierten Fahrzeug auf demselben Fahrstreifen, muss ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.
Neue Vorschriften für Motorradfahrer
Für Motorrad- und Mopedfahrer gelten ebenfalls zusätzliche Sicherheitsvorschriften. Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fahrer und Beifahrer künftig Schutzhandschuhe tragen. Auf allen Straßen ist außerdem geschlossenes Schuhwerk, das den gesamten Fuß bedeckt, vorgeschrieben. Offene Schuhe wie Sandalen oder Flip-Flops sind damit beim Motorradfahren nicht erlaubt.
Motorräder müssen außerdem eine Warnweste mit hoher Sichtbarkeit mitführen. Sie muss insbesondere verwendet werden, wenn der Fahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Motorrad verlässt und sich wegen einer Panne oder eines anderen Vorfalls auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen befindet.
Eine weitere Änderung betrifft Staus: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Motorräder bei erheblichen Verkehrsbehinderungen den rechten Seitenstreifen nutzen. Dabei gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die konkrete Nutzung kann von den jeweiligen Verkehrsbedingungen und der Beschilderung abhängen.
Neue Regeln bei Staus und Pannen
Auch für Autofahrer gibt es Änderungen, die vor allem in außergewöhnlichen Verkehrssituationen relevant werden. Bei Staus muss ausreichend Platz für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge geschaffen werden. Die Fahrzeuge sollen sich entsprechend positionieren, damit Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und andere Einsatzkräfte eine freie Durchfahrt erhalten.
Auch der Umgang mit liegengebliebenen Fahrzeugen wird durch die Reform neu beziehungsweise genauer geregelt. Ziel ist es, die Sicherheit für Personen zu erhöhen, die wegen einer Panne oder eines Unfalls ihr Fahrzeug verlassen müssen.
Neue Vorgaben bei Schnee
Die Reform enthält außerdem Regelungen für den Verkehr bei Schnee und winterlichen Bedingungen.
Auf Autobahnen und Schnellstraßen soll insbesondere sichergestellt werden, dass Schneepflüge sowie Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ausreichend Platz haben. Dafür kann die Nutzung bestimmter Fahrstreifen eingeschränkt werden.
Mehr Schutz für Fußgänger
Eine weitere Säule der Reform ist der Schutz von Fußgängern. Besonders berücksichtigt werden Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Menschen mit Behinderungen, Kinder und ältere Personen.
Auch der innerstädtische Verkehr wird deshalb stärker geregelt. Ein neuer Abschnitt des Verkehrsreglements beschäftigt sich ausdrücklich mit den besonderen Bedingungen in Städten und Gemeinden. Dazu gehören unter anderem Regelungen für Gehwege, Parkflächen, Lade- und Lieferbereiche sowie Zufahrtsbeschränkungen.
Sichere Schulwege sollen ausgebaut werden
Neu ist auch die ausdrückliche rechtliche Grundlage für sogenannte sichere Schulwege. Gemeinden können entsprechende Routen für Kinder einrichten und dabei beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen, besondere Verkehrszeichen oder Zugangsbeschränkungen vorsehen.
Die Regelungen sollen dazu beitragen, den Verkehr rund um Schulen sicherer zu gestalten.
Auch Wohnmobile betroffen
Die Reform enthält außerdem neue beziehungsweise präzisere Vorgaben für Wohnmobile und andere Campingfahrzeuge.
Dabei wird stärker zwischen dem bloßen Parken eines Wohnmobils und tatsächlichem Campen unterschieden. Die Regelungen sollen für mehr Klarheit sorgen, wobei Gemeinden weiterhin über ihre eigenen Verkehrsverordnungen zusätzliche Bestimmungen festlegen können.
Für Urlauber, die Spanien mit einem Wohnmobil bereisen, lohnt es sich deshalb weiterhin, die örtliche Beschilderung und die jeweiligen kommunalen Vorschriften zu beachten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Seit dem 1. Oktober 2026 gelten damit unter anderem folgende neue beziehungsweise geänderte Vorgaben:
- E-Scooter: Mindestalter 15 Jahre und Helmpflicht, keine Fahrt auf Gehwegen und Beleuchtung beziehungsweise reflektierende Elemente bei Dunkelheit
- Radfahrer: strengere Helmpflichten
- Überholen von Fahrrädern: mindestens 1,5 Meter Abstand und zusätzliche Geschwindigkeitsvorgaben; innerorts fünf Meter Abstand zu vorausfahrenden Fahrrädern auf demselben Fahrstreifen
- Motorräder: Schutzhandschuhe außerorts, geschlossenes Schuhwerk auf allen Straßen, Warnweste muss mitgeführt werden und Nutzung des Seitenstreifens bei bestimmten Stausituationen mit maximal 30 km/h
- Staus: Rettungskorridore für Einsatzfahrzeuge
- Schnee: zusätzliche Regelungen zur Freihaltung von Fahrstreifen
- Städte: neue Vorgaben für Fußgänger, Parken und Verkehrsorganisation
- Schulwege: rechtliche Grundlage für sichere Schulrouten
- Wohnmobile: präzisere Regeln zur Unterscheidung von Parken und Campen
Die Reform ist damit deutlich umfangreicher als eine reine Änderung einzelner Verkehrsregeln. Sie betrifft verschiedene Verkehrsteilnehmer und soll insbesondere den Schutz von Menschen erhöhen, die im Straßenverkehr besonders gefährdet sind.
