22. Oktober 2026
Lesezeit 3 Minuten

Spaniens Verfassungsgericht lässt Wahlrechtsentzug für 163.000 Neubürger vorerst bestehen

Eine Wahlurne: Das spanische Verfassungsgericht hat einen Eilantrag zur Wiederherstellung des Wahlrechts von rund 163.000 im Ausland lebenden Spaniern abgelehnt. Ob die Betroffenen an den Wahlen am 29. November teilnehmen können, bleibt vorerst ungewiss (Credit: KI generiert)

Zehn Richter stimmen gegen einen Eilantrag des Bürgerbeauftragten Ángel Gabilondo. Betroffen sind im Ausland lebende Spanier, die ihre Staatsangehörigkeit über das sogenannte Gesetz der Enkel erhalten haben. Ob sie bei den Wahlen am 29. November abstimmen dürfen, bleibt vorerst ungewiss.…

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