6. November 2026
Lesezeit 3 Minuten

Hund oder Katze stundenlang auf dem Balkon oder der Terrasse? In Spanien kann das illegal sein – und Sie können es melden

Credit Andrew S (Unsplash)

Ein Hund, der den ganzen Tag auf dem Balkon verbringt. Eine Katze, die ständig auf der Terrasse gehalten wird. Was manche Tierhalter für selbstverständlich halten, kann in Spanien gegen das Gesetz verstoßen. Das spanische Tierschutzgesetz verbietet es, Hunde und Katzen dauerhaft auf Balkonen, Terrassen oder in Innenhöfen unterzubringen. Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Auch Nachbarn können aktiv werden.

Redaktion Spanien Press

Wer durch spanische Wohnviertel spaziert, kennt solche Situationen: Ein Hund bellt stundenlang hinter einem Balkongeländer, während seine Besitzer außer Haus sind. Eine Katze verbringt Tag und Nacht auf einer Dachterrasse. Besonders im Sommer, wenn die Temperaturen vielerorts über 35 Grad steigen, kann das für die Tiere gefährlich werden.

Doch unabhängig von der Witterung stellt sich eine rechtliche Frage: Dürfen Hunde und Katzen überhaupt über längere Zeit auf Balkonen oder Terrassen gehalten werden?

Die Antwort liefert das spanische Tierschutzgesetz Ley 7/2023, das seit dem 29. September 2023 gilt.

Was das spanische Gesetz tatsächlich verbietet

Artikel 27 untersagt ausdrücklich, Hunde und Katzen gewöhnlich auf Terrassen, Balkonen, Dachterrassen, in Abstellräumen, Kellern, Innenhöfen oder ähnlichen Bereichen zu halten.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Hund nicht mehr auf der Terrasse liegen oder eine Katze nicht auf den Balkon darf.

Entscheidend ist, ob der Außenbereich zum regelmäßigen Aufenthalts- und Unterbringungsort des Tieres gemacht wird.

Ein Hund, der freiwillig einige Stunden im Garten verbringt und jederzeit ins Haus zurückkehren kann, befindet sich nicht automatisch in einer rechtswidrigen Situation. Anders kann es aussehen, wenn ein Tier täglich über lange Zeit draußen eingesperrt bleibt und der Balkon oder die Terrasse praktisch seinen gesamten Lebensraum bildet.

Eine feste Stundengrenze nennt das Gesetz nicht. Ob ein Verstoß vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab.

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Die spanische Gesetzgebung sieht empfindliche Strafen vor.

Wer Hunde oder Katzen permanent auf Balkonen, Terrassen, Dachterrassen, in Innenhöfen oder vergleichbaren Bereichen hält, begeht nach Artikel 74 eine schwere Ordnungswidrigkeit.

Dafür sieht das Gesetz Bußgelder zwischen 10.001 und 50.000 Euro vor.

Die tatsächliche Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Nicht jeder längere Aufenthalt eines Tieres im Freien führt automatisch zu einer Geldstrafe.

Besonders problematisch wird es, wenn Tiere zusätzlich ohne ausreichendes Wasser, Schutz vor Hitze oder Kälte oder angemessene Betreuung zurückgelassen werden.

Was können Nachbarn unternehmen?

Wer regelmäßig beobachtet, dass ein Hund oder eine Katze über lange Zeit auf einem Balkon oder einer Terrasse eingesperrt ist, kann den Verdacht den zuständigen Behörden melden.

Ansprechpartner sind insbesondere die örtliche Polizei (Policía Local), die kommunalen Tierschutzbehörden oder die Umweltschutzeinheit der Guardia Civil, der sogenannte SEPRONA.

Hilfreich sind möglichst genaue Angaben zur Adresse sowie zu den Tagen und Uhrzeiten, an denen das Tier beobachtet wurde. Auch rechtmäßig angefertigte Fotos oder Videos können bei der Überprüfung helfen.

Eine Meldung bedeutet allerdings nicht, dass der Tierhalter automatisch bestraft wird. Zunächst müssen die Behörden feststellen, ob tatsächlich ein Gesetzesverstoß vorliegt.

Besteht eine akute Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Tieres, sollte unverzüglich Hilfe angefordert werden.

Auch auf Privatgrundstücken gelten klare Regeln

Ein weitverbreiteter Irrtum besteht darin, dass Eigentümer innerhalb ihrer eigenen vier Wände beziehungsweise auf ihrem Privatgrundstück frei entscheiden könnten, wo sie ihre Haustiere unterbringen.

Das ist nicht der Fall.

Die gesetzlichen Tierschutzbestimmungen gelten auch für private Wohnungen, Häuser und Grundstücke. Selbst eine großzügige Dachterrasse ersetzt nicht automatisch einen geeigneten Lebensraum für einen Hund oder eine Katze.

Tierhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere angemessen untergebracht, versorgt und vor vermeidbaren Gefahren geschützt werden.

Was viele Tierhalter in Spanien noch immer nicht wissen

Obwohl das Gesetz bereits seit mehr als drei Jahren in Kraft ist, sind seine Bestimmungen längst nicht allen Haustierbesitzern bekannt.

Gerade in Regionen mit vielen Wohnungen und großen Terrassen gehört es zum Alltag, Hunde während der Abwesenheit ihrer Besitzer draußen zu lassen.

Doch aus einer vermeintlich praktischen Lösung kann ein rechtliches Problem werden, wenn der Außenbereich dauerhaft als Unterkunft dient.

Wer einen Hund oder eine Katze regelmäßig über lange Zeit auf einem Balkon oder einer Terrasse eingesperrt sieht, muss deshalb nicht wegschauen. Eine Meldung an die zuständigen Behörden ist möglich – und kann dazu beitragen, dass die Haltungsbedingungen überprüft werden.

Quelle: Spanisches Tierschutzgesetz Ley 7/2023 vom 28. März 2023, insbesondere Artikel 27, 74 und 76. Boletín Oficial del Estado (BOE).

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