Spanische Arbeitnehmer können aufatmen: Ein neues Urteil der Audiencia Nacional sorgt derzeit landesweit für Diskussionen – und dürfte tausenden Beschäftigten zusätzliche freie Tage bescheren. Künftig dürfen gesetzliche Feiertage, die auf einen Samstag fallen, nicht einfach ersatzlos gestrichen werden, wenn der Samstag ohnehin arbeitsfrei ist.
Redaktion Spanien Press
von Marlon Gallego Bosbach
Besonders betroffen sind Branchen mit Schichtsystemen, rotierenden Arbeitszeiten oder festen Wochenendregelungen. Gewerkschaften sprechen bereits von einem historischen Sieg für Arbeitnehmerrechte in Spanien.
Feiertage dürfen nicht mit regulären Ruhetagen verrechnet werden
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob ein gesetzlicher Feiertag „verfällt“, wenn er auf einen Samstag fällt und Arbeitnehmer an diesem Tag ohnehin frei haben. Genau diese Praxis war in vielen Unternehmen jahrelang üblich.
Das spanische Nationalgericht entschied nun klar, dass Arbeitnehmer Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen Feiertage haben – unabhängig davon, ob diese auf einen Samstag oder einen anderen regulären Ruhetag fallen. Fällt ein Feiertag also auf einen arbeitsfreien Samstag, muss ein entsprechender Ersatzruhetag gewährt werden.
Besonders Callcenter und Schichtbetriebe betroffen
Ausgelöst wurde das Verfahren durch mehrere spanische Gewerkschaften, darunter UGT, CCOO, CGT und USO. Geklagt wurde gegen den Arbeitgeberverband der Customer-Experience- und Callcenter-Unternehmen (CEX).
Gerade in diesen Branchen arbeiten viele Beschäftigte mit wechselnden Dienstplänen oder Wochenendmodellen. Dort führte die bisherige Regelung regelmäßig dazu, dass Feiertage faktisch verloren gingen. Das Gericht stellte nun klar, dass gesetzliche Feiertage nicht durch bereits bestehende Wochenruhezeiten „aufgebraucht“ werden dürfen.
Ersatzfreier Tag innerhalb von 14 Tagen
Nach dem Urteil muss der Ersatzruhetag innerhalb von 14 Tagen nach dem betroffenen Feiertag gewährt werden. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Arbeitnehmer direkt am darauffolgenden Montag frei bekommen.
Unternehmen können den Ausgleichstag flexibel innerhalb dieses Zeitraums organisieren. Wie genau dies umgesetzt wird, dürfte künftig stark von den jeweiligen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und internen Dienstplänen abhängen.
Diese Feiertage 2026 sind besonders relevant
Das Urteil kommt zu einem brisanten Zeitpunkt, denn im Jahr 2026 fallen mehrere wichtige Feiertage auf einen Samstag. Besonders relevant ist dabei der 15. August, Mariä Himmelfahrt, da dieser Feiertag landesweit gilt und somit Millionen Arbeitnehmer betrifft.
Auch der Tag des Apostels Jakobus am 25. Juli, der in mehreren Regionen Spaniens gefeiert wird, sowie der Stephanstag am 26. Dezember in Katalonien und auf den Balearen fallen 2026 auf einen Samstag. Für viele Beschäftigte könnten diese Tage nun zusätzliche freie Zeit bedeuten.
Rückwirkende Ansprüche möglich
Besonders brisant ist ein weiterer Aspekt des Urteils: Das Gericht deutete an, dass Arbeitnehmer unter Umständen auch rückwirkend Ausgleichstage oder Entschädigungen verlangen könnten – vorausgesetzt, die gesetzlichen Fristen sind noch nicht abgelaufen.
Sollte sich diese Auslegung durchsetzen, könnten auf zahlreiche Unternehmen erhebliche Nachforderungen zukommen. Arbeitsrechtsexperten rechnen bereits damit, dass weitere Klagen folgen könnten.
Gewerkschaften feiern „historischen Sieg“
Die spanischen Gewerkschaften begrüßten das Urteil unmittelbar nach der Veröffentlichung. Arbeitnehmer dürften künftig nicht länger benachteiligt werden, nur weil Feiertage zufällig auf einen Samstag fallen.
Für viele Beschäftigte bedeutet die Entscheidung nicht nur mehr tatsächliche freie Tage, sondern auch eine bessere Planbarkeit und stärkere Rechte gegenüber Arbeitgebern.
Urteil könnte auf weitere Branchen ausgeweitet werden
Zwar betrifft das Urteil zunächst offiziell den Callcenter-Sektor, Experten gehen jedoch davon aus, dass die Entscheidung Signalwirkung für zahlreiche andere Branchen haben wird.
Besonders relevant dürfte das Urteil künftig für die Hotellerie, Gastronomie, den Einzelhandel, den Tourismussektor sowie für Pflege- und Industriebetriebe mit Schichtsystemen werden. Viele Tarifverträge dürften nun angepasst werden müssen.
Spanien garantiert 14 Feiertage pro Jahr
Nach spanischem Arbeitsrecht stehen Arbeitnehmern grundsätzlich bis zu 14 gesetzliche Feiertage pro Jahr zu. Dazu zählen nationale Feiertage ebenso wie regionale und kommunale Feiertage.
Mit dem neuen Urteil wird dieses Recht nun deutlich gestärkt. Für Arbeitgeber könnte die Entscheidung allerdings zusätzliche Kosten und organisatorischen Aufwand bedeuten – insbesondere in Branchen mit ohnehin angespannter Personalplanung.
Fest steht: Das Urteil könnte den Umgang mit Feiertagen in Spanien dauerhaft verändern.
