Die Balearen verschärfen den Jugendschutz: Die Regionalregierung hat ein Dekret beschlossen, das den Verkauf von Energy-Drinks an Minderjährige verbieten soll. Gleichzeitig soll der Verkauf von Lachgas zu Freizeitzwecken untersagt werden. Bei schweren Verstößen können Geldstrafen von bis zu 60.000 Euro drohen.
Redaktion Spanien Press
von Marlon Gallego Bosbach
Auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera könnte sich der Umgang mit Energy-Drinks bald deutlich ändern. Die Regierung der Balearen hat ein neues Dekretgesetz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beschlossen, das den Verkauf und die Abgabe von Energy-Drinks an unter 18-Jährige verbieten soll.
Betroffen wäre die gesamte autonome Region der Balearen. Damit würde die Altersgrenze für den Verkauf auf den Inseln höher liegen als bei der derzeit diskutierten spanienweiten Regelung. Gleichzeitig nimmt die Regionalregierung auch den zunehmenden Freizeitkonsum von Lachgas ins Visier.
Noch ist die neue Regelung allerdings nicht endgültig in Kraft. Das beschlossene Dekret muss zunächst vom Parlament der Balearen bestätigt werden. Erst danach gelten die neuen Vorschriften endgültig.
Energy-Drinks für Minderjährige vor dem Aus
Der wichtigste Teil der neuen Regelung betrifft Energy-Drinks. Künftig soll es auf den Balearen verboten sein, diese Getränke an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen oder anderweitig abzugeben.
Dabei geht es nicht um sämtliche koffeinhaltigen Getränke. Die Regelung richtet sich gegen alkoholfreie Getränke mit einer hohen Koffeinkonzentration, die üblicherweise zusätzlich stimulierende Bestandteile wie Taurin, Guarana oder Glucuronolacton enthalten.
Normale Sport- und isotonische Getränke sind von der Definition nicht automatisch betroffen. Die Regierung unterscheidet hier ausdrücklich zwischen Energy-Drinks und Getränken zur sportlichen Flüssigkeits- und Elektrolytversorgung.
Für Geschäfte, Kioske, Bars und andere Verkaufsstellen bedeutet das im Fall des Inkrafttretens eine klare Altersgrenze: Wer unter 18 Jahre alt ist, soll entsprechende Energy-Drinks nicht mehr kaufen oder erhalten können.
Bis zu 60.000 Euro Strafe
Besonders deutlich wird die neue Regelung beim Blick auf die möglichen Sanktionen. Verstöße sollen als schwere Ordnungswidrigkeit im Rahmen des balearischen Gesetzes über Drogenabhängigkeit und andere Suchterkrankungen eingestuft werden. Dafür sieht das Dekret Geldstrafen zwischen 6.001 und 60.000 Euro vor.
Die 60.000 Euro sind dabei die mögliche Höchststrafe und nicht automatisch die Strafe für jeden einzelnen Verkauf an einen Minderjährigen. Bei der Bemessung sollen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, darunter die gesundheitlichen Auswirkungen, ein möglicher wirtschaftlicher Vorteil, entstandene Schäden, die Absicht des Verstoßes und frühere Verstöße.
Für Händler bedeutet die geplante Regelung dennoch ein erhebliches finanzielles Risiko. Gerade deshalb dürfte die Alterskontrolle künftig eine deutlich größere Rolle spielen.
Warum die Regierung handelt
Die Balearen begründen den Schritt vor allem mit dem zunehmenden Konsum unter Jugendlichen.
Nach den von der Regionalregierung angeführten Daten der spanischen ESTUDES-Erhebung aus dem Jahr 2023 hatten 47,7 Prozent der 14- bis 18-jährigen Schüler im Monat vor der Befragung Energy-Drinks konsumiert. Besonders problematisch ist aus Sicht der Behörden die Kombination mit Alkohol: 19,5 Prozent gaben an, Energy-Drinks im selben Zeitraum mit Alkohol gemischt zu haben.
Die Getränke enthalten häufig hohe Mengen an Koffein und Zucker sowie weitere stimulierende Substanzen. Die Regierung verweist auf mögliche gesundheitliche Risiken wie Schlafprobleme, erhöhte Nervosität und Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System. Langfristig werden unter anderem Zusammenhänge mit Übergewicht, Typ-2-Diabetes und Stoffwechselerkrankungen angeführt.
Besonders kritisch sehen die Behörden den gemeinsamen Konsum von Energy-Drinks und Alkohol. Das Koffein kann dazu führen, dass sich Konsumenten subjektiv weniger betrunken fühlen. Die tatsächliche Alkoholkonzentration im Blut und die Beeinträchtigung der motorischen Fähigkeiten werden dadurch jedoch nicht reduziert. Nach Einschätzung der Behörden kann dies dazu beitragen, dass mehr Alkohol konsumiert wird und eine Trunkenheit später erkannt wird.
Auch Lachgas wird ins Visier genommen
Das neue Dekret beschränkt sich allerdings nicht nur auf Energy-Drinks. Gleichzeitig will die balearische Regierung den Freizeitkonsum von Lachgas (N₂O) stärker bekämpfen. Die Substanz ist auch als „Gas der Lache“ oder „Lachgas“ bekannt und wird teilweise außerhalb medizinischer Anwendungen inhaliert, um kurzfristige Rausch- und Euphorieeffekte zu erzielen.
Künftig sollen auf den Balearen der Verkauf, die Abgabe und die Werbung für Lachgas zur inhalativen Freizeitnutzung verboten werden. Zusätzlich soll der Zugang Minderjähriger zu der Substanz erschwert werden.
Wichtig ist dabei eine klare Unterscheidung: Lachgas wird nicht generell verboten. Medizinische, zahnmedizinische und Krankenhausanwendungen bleiben erlaubt. Auch die Verwendung in der Lebensmittelindustrie und für industrielle Zwecke soll weiterhin zulässig sein. Die neue Regelung richtet sich ausdrücklich gegen die kommerzielle Nutzung von Lachgas als Freizeitdroge.
Gesundheitsrisiken durch Lachgas
Die Regierung verweist auch hier auf gesundheitliche Risiken. Bei Freizeitkonsum können unter anderem Bewusstlosigkeit, Koordinationsstörungen, Unfälle und Sauerstoffmangel auftreten. Bei wiederholtem Konsum kann Lachgas außerdem zu einem funktionellen Vitamin-B12-Mangel führen.
Mögliche Folgen reichen von Missempfindungen und Koordinationsproblemen bis hin zu neurologischen sowie kognitiven oder psychiatrischen Störungen.
Die Behörden beobachten den Konsum insbesondere im Umfeld des Nachtlebens und in touristisch stark frequentierten Gebieten. Damit betrifft die neue Regelung ein Thema, das für die Balearen als internationale Party- und Urlaubsdestination besondere Bedeutung hat.
Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera betroffen
Die geplanten Vorschriften gelten nicht nur für Mallorca. Betroffen wäre die gesamte autonome Gemeinschaft der Balearen:
Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera.
Damit würden die neuen Regeln sowohl die großen Ferienzentren als auch kleinere Gemeinden und touristische Regionen auf den Inseln erfassen.
Gerade auf Mallorca und Ibiza dürfte das Thema für Händler und Betreiber von Bars, Clubs, Kiosken und anderen Verkaufsstellen relevant sein. Dort spielt der Konsum von Energy-Drinks und anderen stimulierenden Produkten insbesondere im Umfeld des Nachtlebens eine Rolle.
Die Balearen gehen beim Alter besonders weit
Interessant ist die geplante Altersgrenze auch im Vergleich zu den Plänen der spanischen Zentralregierung. Madrid hatte bereits im Februar 2026 eine landesweite Regelung angekündigt, nach der Energy-Drinks grundsätzlich nicht an unter 16-Jährige verkauft werden sollen. Für Getränke mit besonders hohem Koffeingehalt soll darüber hinaus eine Altersgrenze von 18 Jahren gelten. Als Schwellenwert wurden dabei mehr als 32 Milligramm Koffein pro 100 Milliliter genannt.
Die Balearen gehen mit ihrem aktuellen Dekret somit einen Schritt weiter: Dort soll der Verkauf von Energy-Drinks grundsätzlich an alle unter 18-Jährigen untersagt werden.
Die Entwicklung ist Teil einer breiteren Diskussion in Spanien. Auch andere autonome Regionen haben bereits strengere Vorschriften beschlossen oder angekündigt. In Galicien etwa gelten seit 2026 umfangreiche neue Regeln rund um Energy-Drinks und andere Produkte für Jugendliche.
Noch kein endgültiges Verbot
Für Verbraucher und Händler ist ein Punkt besonders wichtig: Das neue Verbot gilt noch nicht endgültig. Der Consell de Govern der Balearen hat das Dekretgesetz zwar beschlossen, doch es muss noch vom Regionalparlament bestätigt werden. Erst danach kann die neue Regelung vollständig greifen.
Wer derzeit auf Mallorca, Ibiza, Menorca oder Formentera einen Energy-Drink kauft, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass bereits die neue Altersgrenze gilt. Das könnte sich allerdings in absehbarer Zeit ändern.
Was bedeutet das für Urlauber?
Für erwachsene Urlauber ändert sich durch die geplante Regelung zunächst wenig. Wer 18 Jahre oder älter ist, soll Energy-Drinks weiterhin kaufen können.
Auch Touristen müssen sich keine Sorgen machen, dass medizinisches Lachgas oder dessen Verwendung in der Lebensmittelindustrie plötzlich generell verboten wäre. Die geplante Einschränkung richtet sich gegen die Freizeitverwendung durch Inhalation.
Für Familien mit Jugendlichen ist die Situation dagegen eine andere. Nach Inkrafttreten dürfte ein minderjähriger Urlauber auf den Balearen keinen Energy-Drink mehr in einem Geschäft, Kiosk oder anderen Verkaufsstellen erhalten.
Die Verantwortung liegt dabei vor allem bei den Anbietern. Sie müssen sicherstellen, dass die neuen Altersvorschriften eingehalten werden.
Ein weiterer Schritt gegen Risiken im Nachtleben
Die Entscheidung der Balearen reiht sich in eine größere Entwicklung ein. Die spanischen Regionen beschäftigen sich zunehmend mit dem Konsum von Energy-Drinks unter Jugendlichen und den möglichen Folgen einer Kombination mit Alkohol.
Für die Balearen kommt ein weiterer Faktor hinzu: die besondere Bedeutung des Nachtlebens und des internationalen Tourismus.
Mit dem neuen Dekret versucht die Regionalregierung deshalb, zwei unterschiedliche Trends gleichzeitig einzudämmen: den zunehmenden Konsum hoch koffeinhaltiger Getränke unter Minderjährigen und die Freizeitnutzung von Lachgas.
Sollte das Parlament die Regelung bestätigen, könnte der Verkauf von Energy-Drinks an unter 18-Jährige auf den Balearen damit bald der Vergangenheit angehören. Für Händler bedeutet das neue Pflichten und ein erhebliches Sanktionsrisiko – für Jugendliche eine deutlich höhere Zugangshürde.
Noch ist die letzte politische Hürde allerdings nicht genommen. Das Dekret ist beschlossen, aber die endgültige Bestätigung durch das Parlament der Balearen steht noch aus.
