Die sozialistische Regierung von Pedro Sánchez muss einen weiteren politischen und juristischen Rückschlag hinnehmen. Spaniens Oberstes Gericht hat im Streit um die sogenannte „Ley de Nietos“ eingegriffen und bestimmte Auswirkungen auf das Auslandswählerregister vorläufig gestoppt. Hinter dem kompliziert klingenden Fall steckt eine politisch explosive Frage: Können Hunderttausende neue spanische Staatsbürger im Ausland künftig auch über die Regierung Spaniens mitentscheiden?
Redaktion Spanien Press
Für viele ausländische Residenten in Spanien dürfte die „Ley de Nietos“ – wörtlich etwa „Enkelgesetz“ – bislang kaum ein Begriff gewesen sein. Um die aktuelle Auseinandersetzung zu verstehen, muss man deshalb zunächst wissen, worum es bei dieser Regelung überhaupt geht.
Was ist die „Ley de Nietos“?
Die sogenannte „Ley de Nietos“ ist kein eigenständiges Gesetz. Sie ist Teil der 2022 unter der Regierung Sánchez verabschiedeten Ley de Memoria Democrática, des Gesetzes zur Demokratischen Erinnerung.
Die Regelung ermöglicht bestimmten Kindern und Enkeln von Spaniern, die das Land im Zusammenhang mit Bürgerkrieg, politischer Verfolgung und Franco-Diktatur verlassen hatten, die spanische Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Besonders groß ist das Interesse in Lateinamerika. Länder wie Argentinien, Kuba, Mexiko oder Venezuela wurden über Generationen hinweg zur neuen Heimat zahlreicher spanischer Familien.
Für den PSOE ist die Regelung vor allem eine Frage historischer Wiedergutmachung: Nachkommen jener Spanier, die ihre Heimat unter schwierigen politischen Umständen verlassen mussten, sollen wieder Zugang zur spanischen Staatsangehörigkeit erhalten.
Doch genau hier beginnt inzwischen das politische Problem.
Mit dem spanischen Pass kommt auch das Wahlrecht
Wer die spanische Staatsangehörigkeit erhält, bekommt nicht einfach nur einen EU-Pass. Spanische Staatsbürger können grundsätzlich auch an den nationalen Wahlen teilnehmen – selbst wenn sie dauerhaft im Ausland leben.
Damit hat die „Ley de Nietos“ eine Dimension bekommen, die weit über Erinnerungspolitik hinausgeht.
Denn viele der neuen Staatsbürger wurden selbst nie in Spanien geboren. Einige haben ihr gesamtes Leben in Lateinamerika oder anderen Teilen der Welt verbracht. In manchen Fällen reichen die direkten familiären Verbindungen zu Spanien mehrere Generationen zurück.
Trotzdem können sie als spanische Staatsbürger grundsätzlich darüber mitentscheiden, wer künftig in Madrid regiert.
Und genau das sorgt für heftigen politischen Streit.
Mehr als 400.000 zusätzliche Wähler im Ausland
Die Dimension wird deutlich, wenn man sich das spanische Auslandswählerregister CERA anschaut.
Zum 1. Juli 2026 waren dort 2.736.522 Wahlberechtigte registriert. Bei den spanischen Parlamentswahlen 2023 waren es noch 2.328.260.
Das bedeutet einen Zuwachs von 408.262 Personen innerhalb von nur drei Jahren.
In einem Land, in dem die Bildung einer Regierung von wenigen Mandaten abhängen kann, ist eine solche Zahl politisch enorm relevant.
Das Oberste Gericht bezeichnete den Anstieg als außergewöhnlich und sieht ausreichenden Anlass, die Situation vor einer endgültigen Entscheidung genauer zu überprüfen.
PP und Vox: Wie können Menschen wählen, die möglicherweise nie in Spanien waren?
Genau hier setzt die Kritik von Partido Popular und Vox an.
Beide Parteien stellen die Frage, wie weit das Wahlrecht von Menschen reichen sollte, deren Verbindung zu Spanien teilweise ausschließlich über Eltern oder Großeltern besteht.
Die Kritik lässt sich auf eine einfache Frage reduzieren: Wie kann jemand über die nächste Regierung Spaniens mitentscheiden, wenn er möglicherweise nie dauerhaft in Spanien gelebt hat – oder das Land vielleicht noch nie besucht hat?
PP und Vox werfen der Regierung außerdem vor, die Voraussetzungen für die Anerkennung der Nachkommen spanischer Exilanten zu großzügig ausgelegt zu haben.
PP-Chef Alberto Núñez Feijóo spricht in diesem Zusammenhang von „ingeniería electoral“, also „Wahlingenieurwesen“, und wirft der Regierung vor, neue Wähler zu „fabrizieren“. Vox erhebt ähnliche, teilweise noch deutlich schärfere Vorwürfe.
Die Opposition vermutet dahinter auch ein politisches Interesse des PSOE: Ein Teil der neuen spanischen Staatsbürger könnte bei zukünftigen Wahlen Sánchez und den Sozialisten zugutekommen.
Allerdings muss an dieser Stelle klar unterschieden werden: Es gibt bislang keinen Beleg dafür, dass diese neuen spanischen Staatsbürger tatsächlich mehrheitlich PSOE wählen werden. Bei der Parlamentswahl 2023 profitierte bei der endgültigen Auszählung des Auslandswahlrechts sogar der PP von einem zusätzlichen Mandat in Madrid.
Warum der PSOE die Regelung unbedingt verteidigt
Der PSOE weist die Vorwürfe der Opposition entschieden zurück.
Für die Regierung Sánchez geht es nach eigener Darstellung nicht darum, neue Wähler zu gewinnen, sondern ein historisches Unrecht zu korrigieren.
Die Argumentation ist ebenfalls einfach: Wer nach spanischem Recht die Staatsangehörigkeit erhalten hat, ist Spanier. Und ein Spanier muss grundsätzlich dieselben politischen Rechte besitzen – unabhängig davon, ob er in Madrid, Marbella, Buenos Aires oder Mexiko-Stadt lebt.
Aus Sicht des PSOE wäre es widersprüchlich, einem Menschen die spanische Staatsangehörigkeit und einen spanischen Pass zu geben, ihm anschließend aber das Wahlrecht vorzuenthalten.
Deshalb hat die Regierung ein großes politisches Interesse daran, dass die Regelung und die damit verbundenen Rechte Bestand haben.
Was hat das Oberste Gericht nun tatsächlich entschieden?
Bei all den politischen Vorwürfen ist dieser Punkt entscheidend: Der Tribunal Supremo hat die „Ley de Nietos“ nicht abgeschafft.
Auch verlieren die Betroffenen durch die aktuelle Entscheidung nicht automatisch ihre spanische Staatsangehörigkeit.
Das Gericht beschäftigt sich vielmehr mit der Frage, ob bestimmte Personen korrekt in das Auslandswählerregister aufgenommen wurden und ob in allen relevanten Fällen ausreichend nachgewiesen wurde, dass die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren.
Bis diese Fragen endgültig geklärt sind, wurden bestimmte wahlrechtliche Auswirkungen vorläufig gestoppt.
Damit geht es momentan nicht darum, Hunderttausenden Menschen ihre spanischen Pässe wieder wegzunehmen. Im Zentrum steht ihr Wahlrecht.
Warum die Entscheidung für Sánchez trotzdem ein empfindlicher Rückschlag ist
Juristisch ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. Politisch ist die Entscheidung für Pedro Sánchez jedoch unangenehm.
Eine Regelung, die seine Regierung als historische Wiedergutmachung eingeführt und vehement verteidigt hat, steht nun im Zentrum einer Debatte über die Zusammensetzung des spanischen Wahlvolkes.
Für PP und Vox ist das Eingreifen des Obersten Gerichts deshalb ein politischer Erfolg. Sie können argumentieren, dass ihre Zweifel an der Anwendung der Regelung zumindest ernst genug waren, um eine Intervention des höchsten spanischen Gerichts auszulösen.
Für den PSOE hingegen entsteht eine neue Baustelle – und zwar bei einem Thema, das vor den nächsten Parlamentswahlen kaum sensibler sein könnte.
Denn hinter all den juristischen Details bleibt am Ende eine sehr einfache und politisch explosive Frage:
Sollten Menschen darüber entscheiden können, wer Spanien regiert, wenn sie zwar spanische Staatsbürger sind, möglicherweise aber noch nie in Spanien gelebt haben?
Die Regierung sagt: Wer Spanier ist, hat auch das Recht zu wählen.
PP und Vox stellen genau diese Konsequenz der „Ley de Nietos“ infrage.
Nun liegt es am Obersten Gericht, zu klären, wie weit die Regelung tatsächlich reicht. Für Sánchez ist der Streit jedoch schon jetzt der nächste empfindliche Rückschlag in einer ohnehin politisch schwierigen Phase.
