2. November 2026
Lesezeit 1 Minute

Spanien entdeckt das Pfand – zumindest auf dem Papier

Credit Ravi Sharma (Unsplash)

Ab dem 22. November sollen Flaschen und Dosen in Spanien zehn Cent Pfand kosten. Was deutsche Residenten seit zwei Jahrzehnten kennen, kommt hier spät und unter Zeitdruck. Ob das System pünktlich startet, ist offen.

Redaktion Spanien Press

Wer in Deutschland aufgewachsen ist, wird das Prinzip sofort erkennen. Beim Kauf einer Wasserflasche, einer Getränkedose oder einer Limonade wird ein Aufpreis fällig, der bei Rückgabe des leeren Behälters erstattet wird. In Spanien heißt das Verfahren SDDR, Sistema de Depósito, Devolución y Retorno. Es soll nun landesweit eingeführt werden.

Der Betrag liegt bei mindestens zehn Cent pro Behälter, so sieht es das Königliche Dekret 1055/2022 vor. Erfasst werden Einweg-Getränkeverpackungen bis drei Liter, vor allem Plastikflaschen und Metalldosen. Ob auch Getränkekartons einbezogen werden, wird in spanischen Berichten unterschiedlich dargestellt; Milch und Wein dürften nach bisherigem Stand ausgenommen bleiben. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt das Einwegpfand 25 Cent.

Ein Gesetz, das sich selbst auslöst

Die Einführung ist keine politische Kür, sondern eine rechtliche Pflicht. Spanien hatte das Ziel verfehlt, 70 Prozent der Plastikflaschen getrennt zu sammeln; 2023 waren es nach Angaben des Umweltministeriums lediglich 41,3 Prozent. Das Dekret schreibt für diesen Fall vor, binnen zwei Jahren ein Pfandsystem einzuführen. Da die Zielverfehlung im November 2024 offiziell festgestellt wurde, gilt der 22. November 2026 als gesetzliche Frist.

Der gelbe Container, an den sich eine ganze Generation gewöhnt hat, bleibt bestehen. Für pfandpflichtige Verpackungen aber wäre er künftig der falsche Ort.

Zweifel an der Umsetzung

Die Frist steht, die Infrastruktur nicht. Noch wenige Tage vor dem Stichtag gab es keinen zugelassenen Systembetreiber. Ein Vertreter des Automatenherstellers RVM Systems nannte den Termin bereits im Sommer „materialmente incumplible“, also faktisch nicht einzuhalten. Handel und Getränkeindustrie verweisen auf den Aufwand: Rücknahmeautomaten müssen aufgestellt, Kassensysteme umgestellt und Etiketten angepasst werden.

Auch der europäische Rahmen lässt Spielraum. Die EU-Verpackungsverordnung gilt zwar seit dem 12. August 2026, verlangt voll funktionsfähige Pfandsysteme aber erst bis zum 1. Januar 2029.

Das Nachbarland zeigt, wie es gehen kann – und wie lange es dauern kann. Portugal startete sein System am 10. April, ebenfalls mit zehn Cent pro Behälter. Das erste Gesetz dazu stammte aus dem Jahr 2018.

Was Residenten wissen sollten

Für den Alltag gilt vorerst: Am 22. November ändert sich womöglich wenig, vielleicht aber doch. Sobald das System läuft, wird das Pfand auf dem Kassenbon ausgewiesen. Wer den Behälter zurückbringt, erhält den Betrag vollständig erstattet; wer ihn wegwirft, verliert ihn. Die ersten Automaten sollen in großen Supermärkten und im Einzelhandel stehen.

Ausländische Residenten tun gut daran, die Aushänge ihres Supermarkts zu beachten. Ein verbindliches Startdatum mit funktionierender Rücknahme hat die Regierung bislang nicht bekannt gegeben.

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