Die Junta de Andalucía hat erstmals eine steuerliche Entlastung für Haustierhalter in ihre regionale Einkommensteuer aufgenommen. Ab dem Steuerjahr 2026 können Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Andalusien 30 Prozent ihrer Tierarztkosten steuerlich geltend machen – mit einem jährlichen Höchstbetrag von 100 Euro pro Steuerzahler
Redaktion Spanien Press
Die Maßnahme ist im Haushaltsgesetz der Autonomen Gemeinschaft Andalusien für 2026 verankert und gilt ausschließlich für den autonomen Teil der Einkommensteuer (IRPF). Sie tritt formal am 1. Januar 2026 in Kraft, wird jedoch erstmals in der Steuererklärung für das Jahr 2026 berücksichtigt, die im Frühjahr 2027 eingereicht wird.
Absetzbar sind wesentliche tierärztliche Leistungen wie Pflichtimpfungen, Routineuntersuchungen, medizinische Behandlungen sowie notwendige chirurgische Eingriffe. Voraussetzung ist, dass sämtliche Ausgaben durch eine offizielle Rechnung einer zugelassenen Tierarztpraxis belegt und auf den Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt sind.
Die Steuerermäßigung gilt für Haustiere und Assistenztiere im Sinne der andalusischen Tierschutzgesetzgebung. Bei gekauften Tieren kann die Ermäßigung grundsätzlich nur im ersten Jahr nach dem Erwerb in Anspruch genommen werden. Für Tiere, die aus Tierheimen oder anerkannten Schutzorganisationen adoptiert wurden, kann sie hingegen drei aufeinanderfolgende Jahre geltend gemacht werden. Assistenz- und Therapietiere unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung, solange sie ordnungsgemäß registriert sind und ihre Funktion erfüllen.
Alle Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und im Andalusischen Tierregister (RAIA) eingetragen sein. Nutztiere sind steuerlich ausgeschlossen, ebenso Tierarten, die nicht den gesetzlichen Identifikations- und Registrierungsanforderungen entsprechen.
Darüber hinaus hat die Regionalregierung Einkommensgrenzen festgelegt: Steuerpflichtige mit hohen Bemessungsgrundlagen sind von der Regelung ausgeschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, insbesondere Haushalte mit mittleren Einkommen zu entlasten, verantwortungsvolle Tierhaltung zu fördern und die Adoption von Tieren gegenüber dem Kauf zu begünstigen.
Mit dieser Regelung positioniert sich Andalusien als eine der ersten autonomen Gemeinschaften Spaniens, die Tierarztkosten ausdrücklich in ihre steuerpolitische Sozialagenda integriert.
