Redaktion Spanien Press
Ein ungewöhnlicher arbeitsrechtlicher Fall sorgt derzeit für Diskussionen in Spanien: Ein langjähriger Mitarbeiter einer Stahlfirma in Logroño wurde entlassen, weil er sich konsequent weigerte, die ihm nach Gesetz und Betriebsvereinbarung zustehende 15-minütige Pause („descanso del bocadillo“) während seiner Schicht einzuhalten. Diese Entscheidung wurde kürzlich vom Tribunal Superior de Justicia de La Rioja (TSJ) bestätigt und als rechtmäßige Kündigung („despido procedente“) eingestuft.
Hintergrund des Falls
Der betroffene Arbeitnehmer hatte mehr als 20 Jahre Betriebszugehörigkeit und war in der lokalen Stahlindustrie beschäftigt. Im Jahr 2023 sagte er seinem Arbeitgeber, dass er seine normale Arbeitszeit von 07:00 bis 15:00 Uhr absolvieren wolle – ohne die zusätzliche Viertelstunde, die normalerweise den vorgesehenen Pausenzeitraum abdeckt. Diese 15 Minuten Pause sind in Spanien allgemein bekannt als „descanso del bocadillo“, ein gesetzlich verankerter Erholungszeitraum für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit mehr als sechs Stunden ununterbrochen dauert.
Tatsächlich gibt der Artikel 34.4 des Estatuto de los Trabajadores vor, dass bei einer Arbeitszeit, die über sechs Stunden hinausgeht, ein Ruhezeitraum von mindestens 15 Minuten festgelegt werden muss – wobei dieser Zeitraum je nach Betriebsvereinbarung als Arbeitszeit gerechnet werden kann oder nicht.
Im konkreten Fall existierte ein Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 2008, die vorsieht, dass diese Pause nicht als Arbeitszeit gilt und daher nicht in die effektiv bezahlte Arbeitszeit einzurechnen ist. Entsprechend müssten Arbeitnehmer am Ende ihres Dienstes diese 15 Minuten wieder „nacharbeiten“.
Konflikt und juristische Auseinandersetzung
Obwohl diese Vereinbarung seit Jahren praktiziert und von den Arbeitnehmervertretungen mitgetragen wurde, lehnte der betroffene Arbeiter wiederholt ab, diese Pause zu absolvieren und kündigte an, sie künftig nicht mehr einhalten zu wollen. Seine Argumentation reichte bis zu der Forderung, diese Zeit nachträglich als Arbeitszeit angerechnet zu bekommen – eine Regelung, die jedoch weder durch aktuellen Vertrag noch durch geltendes Arbeitsrecht gedeckt ist.
Die Stahlfirma reagierte mit dieser Weigerung als wiederholte Pflichtverletzung und sprach eine Kündigung aus, die schließlich vor dem Tribunal Superior de Justicia de La Rioja bestätigt wurde. Das Gericht argumentierte, dass der Arbeitnehmer durch sein Verhalten nicht nur gegen die Betriebsvereinbarung verstieß, sondern auch gegen grundlegende Vorgaben im Rahmen der Prävention von Arbeitsrisiken, die den vorgesehenen Pausenraum und damit die Sicherheit und Gesundheit des Personals schützen sollen.
Rechtliche Konsequenzen
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die Unterscheidung zwischen einer rechtmäßigen (procedente) und einer unrechtmäßigen (improcedente) Kündigung von großer Bedeutung:
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Eine rechtmäßige Kündigung führt zu einer geringeren Abfindung, in diesem Fall 20 Tage pro Beschäftigungsjahr mit maximal 12 Monatsgehältern.
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Hätte das Gericht die Kündigung als unwirksam eingestuft, läge die Abfindung bei 33 Tagen pro Jahr mit einem Limit von 24 Monatsgehältern.
Ein Präzedenzfall für den Arbeitsmarkt
Der Fall verdeutlicht, dass selbst scheinbar banale Bestandteile des Arbeitsalltags – wie eine kurze Essenspause – arbeitsrechtlich bindend sein können, wenn sie durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt sind. Der Beschluss des TSJ La Rioja stellt klar, dass die konsequente Missachtung solcher Vorschriften durch Arbeitnehmer Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung rechtfertigen kann, wenn sie wiederholt und unbegründet erfolgt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind daher gleichermaßen aufgefordert, sich sowohl über ihre Rechte als auch über ihre Pflichten im Klaren zu sein – einschließlich solcher alltäglichen Aspekte wie einer kurzen Pause – die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben festgelegt werden.
