Málaga erstattet 1,38 Millionen Euro an Bußgeldern aus der Umweltzone

Málaga will rund 1,38 Millionen Euro aus bereits bezahlten Bußgeldern der Umweltzone zurückerstatten. Grundlage ist ein Gerichtsurteil, das die bisherige Regelung wegen einer Ungleichbehandlung von Fahrzeughaltern für rechtswidrig erklärt hat (Credit: KI generiert)

Die Stadt Málaga will rund 13.600 bereits bezahlte Bußgelder im Zusammenhang mit ihrer Umweltzone zurückzahlen. Zudem sollen noch offene Sanktionsverfahren eingestellt werden. Insgesamt hatte die Stadt fast 50.000 Verfahren eingeleitet. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, das Teile der bisherigen Regelung wegen einer diskriminierenden Ungleichbehandlung von Fahrzeughaltern für rechtswidrig erklärt hat.

Redaktion Spanien Press

von Marlon Gallego Bosbach

Die Stadtverwaltung kündigte am heutigen Montag an, die Rückerstattung der bereits eingenommenen Bußgelder von Amts wegen einzuleiten. Nach Angaben des Wirtschafts- und Finanzstadtrats Carlos Conde beläuft sich der zurückzuzahlende Betrag auf rund 1,38 Millionen Euro. Die Auszahlung soll beginnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Rückerstattung und Einstellung offener Verfahren

Von den insgesamt 49.652 eingeleiteten Verfahren wurden rund 13.600 Bußgelder bereits bezahlt. Die Stadt will die entsprechenden Beträge zurückerstatten. Noch nicht abgeschlossene Verfahren sollen aufgehoben werden. Dies betrifft auch Fälle, in denen sich die Sanktion bereits in der Vollstreckungsphase befindet.

Für die Rückzahlung müssen Betroffene ihre Bankverbindung bei der städtischen Steuer- und Gebührenverwaltung Gestrisam angeben. Dafür steht ein Onlineformular zur Verfügung. Alternativ können die erforderlichen Angaben bei den städtischen Bürgerbüros eingereicht werden. Die Einstellung noch offener Verfahren soll dagegen von Amts wegen erfolgen.

Gericht sieht Ungleichbehandlung von Fahrzeughaltern

Auslöser der Entscheidung ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Andalusien (TSJA). Das Gericht erklärte die betreffende Regelung der Umweltzone für rechtswidrig, weil sie Fahrzeughalter je nach Zulassungsort unterschiedlich behandelte.

Die bisherige Verordnung sah Sanktionen für bestimmte Fahrzeuge ohne Umweltplakette vor, wenn diese nicht in Málaga zugelassen waren beziehungsweise ihre Halter die Kfz-Steuer außerhalb der Stadt entrichteten. Vergleichbare Fahrzeuge, deren Halter ihre Kfz-Steuer in Málaga zahlten, waren von diesen Sanktionen ausgenommen.

Das Gericht bewertete diese Unterscheidung als diskriminierend. Die Regelung benachteiligte nach seiner Auffassung Fahrer aus anderen Gemeinden und verstieß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Die Klage gegen die Bestimmungen war von der rechtspopulistischen Partei Vox eingereicht worden. Im Mai 2026 hob das Gericht die entsprechenden Vorschriften auf. Nach einer späteren Klarstellung zum Umfang des Urteils stellte die Stadt am 14. Oktober die Verhängung neuer Bußgelder auf Grundlage der bisherigen Regelung ein.

Rückzahlungen erst nach Rechtskraft des Urteils

Zum Zeitpunkt der Ankündigung am heutigen 19. Oktober ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Frist für eine mögliche Kassationsbeschwerde beim spanischen Obersten Gerichtshof läuft noch. Solange diese Frist nicht abgelaufen ist, steht der endgültige Abschluss des Verfahrens noch aus.

Sollte keine Beschwerde eingelegt werden, könnte das Urteil am 25. November 2026 rechtskräftig werden. Erst danach sollen die Rückzahlungen tatsächlich beginnen. Die Stadtverwaltung will die notwendigen organisatorischen Schritte bereits vorbereiten, um die Erstattungen anschließend möglichst zügig abzuwickeln.

Málaga muss die Umweltzone neu regeln

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass sämtliche Vorschriften zur Mobilität in Málaga aufgehoben wurden. Betroffen sind die Bestimmungen zur Umweltzone, die Gegenstand des Gerichtsverfahrens waren. Für eine künftige Ahndung entsprechender Verstöße benötigt die Stadt eine rechtlich tragfähige Neuregelung.

Die Stadtverwaltung will dafür die Regelungen anderer spanischer Städte prüfen und eine überarbeitete Verordnung ausarbeiten. Die Entwicklung einer neuen Grundlage könnte mehrere Monate dauern.

Der Fall ist zugleich politisch umstritten. Während Vox mit der Klage die Aufhebung der Regelung erreicht hat, kritisierte die linke Oppositionsgruppe Con Málaga die Stadtverwaltung dafür, die Sanktionen nicht früher gestoppt zu haben. Wirtschafts- und Finanzstadtrat Carlos Conde wies unterdessen den Vorwurf zurück, die Umweltzone sei vor allem zur Einnahmengenerierung genutzt worden. Die Stadt habe nach eigenen Angaben rechtmäßig und mit der gebotenen Vorsicht gehandelt.

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