Es ist die Nachricht, auf die nach Tagen heftiger Diskussionen viele gewartet haben: Maricarmen Abascal kann in ihre Wohnung in Madrid zurückkehren. Nach mehr als vierstündigen Verhandlungen haben ihre Vertreter und die Eigentümergesellschaft Urbagestión am Montagabend eine Einigung erzielt.
Redaktion Spanien Press
Damit nimmt einer der derzeit meistdiskutierten Wohnungsfälle Spaniens eine überraschende Wendung. Die 87-Jährige war erst wenige Tage zuvor aus jener Wohnung im Madrider Stadtteil Retiro geräumt worden, in der sie mehr als sieben Jahrzehnte gelebt hatte.
Die Verhandlungen fanden in den Räumen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft EMVS statt, die zwischen beiden Seiten vermittelte.
Neuer Mietvertrag für bis zu acht Jahre
Kern der Einigung ist ein neuer Mietvertrag nach dem spanischen Mietrecht (Ley de Arrendamientos Urbanos) mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren.
Besonders wichtig: Die monatliche Miete soll 30 Prozent des Nettoeinkommens von Maricarmen nicht überschreiten. Die genaue Summe muss noch festgelegt werden. Nach Angaben ihrer Anwältin dürfte sie ungefähr in der Größenordnung der bisherigen Miete liegen.
Der neue Vertrag soll außerdem in das Madrider Vermittlungsprogramm SIA (Servicio de Intermediación del Alquiler) eingebunden werden.
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft EMVS übernimmt dabei eine vermittelnde und beratende Funktion. Für die Eigentümerseite sind zudem Absicherungen gegen Mietausfälle sowie eine entsprechende Versicherung vorgesehen.
Nur ihre Unterschrift fehlt noch
Formal gibt es allerdings noch einen letzten Schritt.
Maricarmen selbst muss der Vereinbarung zustimmen und den neuen Vertrag unterschreiben.
Als die Verhandlungen am Montagabend gegen 22 Uhr beendet wurden, befand sich die 87-Jährige weiterhin im Hospital Gregorio Marañón. Nach Angaben ihrer Anwältin Beatriz Duro schlief sie zu diesem Zeitpunkt bereits, weshalb ihr die endgültige Vereinbarung noch nicht persönlich vorgelegt werden konnte.
Ihr Umfeld will sie am Dienstagmorgen informieren.
Stimmt sie dem Vertrag zu und unterschreibt ihn, kann sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus direkt in ihre bisherige Wohnung zurückkehren.
Vor wenigen Tagen schien alles entschieden
Noch vor wenigen Tagen sah die Situation vollkommen anders aus.
Am vergangenen Mittwoch war die gerichtliche Räumung der Wohnung in der Calle Alcalde Sáinz de Baranda vollzogen worden. Damit endete zunächst ein jahrelanger Rechtsstreit um das alte Mietverhältnis.
Auch Spaniens Oberster Gerichtshof, der Tribunal Supremo, hatte den von Maricarmen eingelegten Rechtsbehelf nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beendigung ihres bisherigen Mietvertrags war damit rechtskräftig geworden.
Doch die Bilder der Räumung der 87-jährigen Frau, die zudem einen anerkannten Grad der Behinderung hat, lösten weit über Madrid hinaus heftige Reaktionen aus.
Der Fall wurde innerhalb weniger Stunden zu einem Symbol der aktuellen spanischen Wohnungsdebatte.
Demonstrationen folgten, der politische Druck nahm zu und schließlich entstand in der Madrider Puerta del Sol eine Protestaktion mit Zelten.
Die erste Lösung scheiterte
Zunächst hatte Urbagestión vorgeschlagen, die Wohnung in das städtische Programm ReViVa aufzunehmen und auf diesem Weg eine Rückkehr Maricarmens zu ermöglichen.
Das Madrider Rathaus erklärte diese Variante jedoch für rechtlich nicht umsetzbar. Die Wohnung erfüllte nicht alle Voraussetzungen des Programms; zudem erlaubt das Verfahren keine direkte Zuweisung einer bestimmten Wohnung an eine zuvor festgelegte Person.
Daraufhin wurde ein anderer Weg eingeschlagen.
Über den Servicio de Intermediación del Alquiler der EMVS wurden Eigentümer und Vertreter Maricarmens an einen Tisch gebracht.
Diese Vermittlung hat nun zum Durchbruch geführt.
Der Fall Maricarmen ist damit noch nicht vorbei
Für Maricarmen persönlich zeichnet sich damit eine Lösung ab. Die politische Debatte, die ihr Fall ausgelöst hat, geht jedoch weiter.
Die spanische Mietergewerkschaft Sindicato de Inquilinas hat bereits angekündigt, ihre Proteste fortzusetzen. Ihre Forderungen gehen deutlich über den konkreten Fall der 87-Jährigen hinaus und betreffen unter anderem Mietvertragsverlängerungen und den Schutz von Mietern.
Gleichzeitig wird auf nationaler Ebene weiter über neue Maßnahmen auf dem angespannten spanischen Wohnungsmarkt verhandelt.
Der Fall Maricarmen hat dabei innerhalb weniger Tage gezeigt, wie emotional und politisch aufgeladen die Wohnungsfrage in Spanien inzwischen ist.
Für die 87-Jährige selbst zählt im Moment jedoch etwas anderes.
Vor wenigen Tagen musste sie nach mehr als 70 Jahren ihre Wohnung verlassen. Nun gibt es eine Einigung, die ihr die Rückkehr ermöglichen soll.
Wenn Maricarmen am Dienstag zustimmt und den neuen Mietvertrag unterschreibt, kann sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus wieder nach Hause.
Ein Fall, der zunächst vor Gericht endete, findet damit möglicherweise doch noch seine Lösung am Verhandlungstisch.
