In Spanien gelten ab sofort neue Regeln für die Kombination von Rente und Erwerbsarbeit. Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen wieder als Selbstständige arbeiten und gleichzeitig einen Teil ihrer Rente beziehen. Auch für Arbeitnehmer und Menschen, die ihren Ruhestand aufschieben, gibt es neue finanzielle Anreize.
Redaktion Spanien Press
von Marlon Gallego Bosbach
Für Rentner in Spanien ändern sich die Möglichkeiten, nach dem Eintritt in den Ruhestand weiterzuarbeiten. Seit diesem Freitag, dem 28. August 2026, gelten neue Regelungen für die sogenannte flexible Rente.
Die Reform erweitert insbesondere die Möglichkeiten für bereits pensionierte Menschen, wieder einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Eine wichtige Neuerung betrifft dabei die Selbstständigen: Sie können künftig ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen wieder als autónomos arbeiten und gleichzeitig einen Teil ihrer Altersrente erhalten.
Die Regierung will damit den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand flexibler gestalten und gleichzeitig Anreize schaffen, länger im Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben.
Auch Selbstständige können Rente und Arbeit kombinieren
Bislang war die flexible Rente vor allem für Rentner vorgesehen, die nach ihrem Ruhestand wieder eine Teilzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer aufnahmen. Mit der neuen Regelung wird diese Möglichkeit auf Selbstständige ausgeweitet.
Wer bereits eine Altersrente bezieht und anschließend wieder eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, kann künftig 25 Prozent seiner bisherigen Rente weiterbeziehen. Dabei gilt allerdings eine wichtige Voraussetzung: Der Betroffene darf in den drei Jahren vor seinem Ruhestand nicht im spanischen System für Selbstständige (RETA) registriert gewesen sein.
Damit richtet sich die neue Regelung insbesondere an Rentner, die nach ihrem Ruhestand wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten, ohne vollständig auf ihre Rente verzichten zu müssen.
Mehr Spielraum für pensionierte Arbeitnehmer
Auch für Rentner, die als Arbeitnehmer wieder in den Beruf zurückkehren, ändern sich die Regeln. Die mögliche Arbeitszeit wird ausgeweitet. Wer seine Rente mit einer Teilzeitbeschäftigung kombiniert, kann künftig zwischen 33 und 80 Prozent der regulären Arbeitszeit arbeiten. Bisher lag die mögliche Arbeitszeit bei dieser Form der flexiblen Rente zwischen 25 und 75 Prozent.
Die Höhe der gleichzeitig ausgezahlten Rente richtet sich weiterhin nach dem Umfang der Arbeitszeit. Je stärker die Beschäftigung reduziert wird, desto größer kann grundsätzlich der Anteil der Rente sein, der weiterhin bezogen wird. Damit soll es für Rentner einfacher werden, schrittweise wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen oder ihre berufliche Tätigkeit nach dem Ruhestand teilweise fortzusetzen.
Zusätzliche finanzielle Anreize
Die neue Regelung sieht außerdem finanzielle Anreize für Rentner vor, die nach einer bereits erfolgten Pensionierung wieder in eine Beschäftigung zurückkehren. Wer mindestens sechs Monate nach dem Ruhestand wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Zuschlag auf den kompatiblen Rentenanteil erhalten.
Bei einer Arbeitszeit zwischen 55 und 80 Prozent beträgt dieser zusätzliche Anreiz 25 Prozent. Liegt die Arbeitszeit zwischen 33 und 54 Prozent, beträgt der zusätzliche Zuschlag 15 Prozent. Die Regelung soll damit insbesondere diejenigen belohnen, die nach einer gewissen Zeit im Ruhestand freiwillig wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren.
Auch ein späterer Ruhestand wird attraktiver
Die Reform betrifft nicht nur Menschen, die bereits im Ruhestand sind. Auch für Arbeitnehmer, die ihren Renteneintritt über das reguläre Rentenalter hinaus verschieben, werden die finanziellen Anreize verbessert.
Wer länger arbeitet und seine Pensionierung aufschiebt, kann weiterhin zwischen verschiedenen Formen der finanziellen Belohnung wählen. Dazu gehören ein prozentualer Zuschlag auf die spätere Rente, eine einmalige Zahlung oder eine Kombination aus beiden Möglichkeiten. Der Zuschlag kann grundsätzlich vier Prozent pro vollständig aufgeschobenem Jahr betragen.
Eine wichtige Änderung betrifft die kombinierte Variante. Wenn die Pensionierung über einen längeren Zeitraum hinausgeschoben wird, können künftig auch vollständige sechsmonatige Zeiträume berücksichtigt werden. Dadurch wird der finanzielle Anreiz für eine längere Erwerbstätigkeit verbessert.
Warum Spanien die Rente flexibler macht
Hinter der Reform steht eine große Herausforderung für das spanische Rentensystem. In den kommenden Jahren erreichen immer mehr Menschen aus der sogenannten Babyboom-Generation das Rentenalter. Gleichzeitig steigt die Zahl der Rentner, während das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Pensionären unter Druck gerät.
Die spanische Regierung versucht deshalb, die Erwerbstätigkeit älterer Menschen attraktiver zu machen. Wer länger arbeitet, zahlt weiterhin Sozialversicherungsbeiträge und verschiebt gleichzeitig den vollständigen Bezug der Altersrente.
Die Reform verfolgt damit zwei Ziele: mehr Flexibilität für Arbeitnehmer und Rentner sowie eine stärkere finanzielle Nachhaltigkeit des Rentensystems.
Spanien liegt bei der Weiterarbeit im Alter noch zurück
Obwohl die Zahl der Menschen steigt, die Rente und Arbeit miteinander kombinieren, ist dieses Modell in Spanien bislang vergleichsweise wenig verbreitet. Im Juli bezogen nach Angaben der Sozialversicherung rund 79.475 Menschen gleichzeitig eine Rente und ein Arbeitseinkommen. Das waren 9,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Gemessen an den insgesamt rund zehn Millionen Rentenbeziehern bleibt der Anteil allerdings gering.
Auch im europäischen Vergleich liegt Spanien zurück. Nach vergleichbaren Eurostat-Daten arbeiteten in Spanien nur rund 4,9 Prozent der Menschen nach Beginn des Rentenbezugs weiter. Der Durchschnitt der EU-27 lag bei etwa 13 Prozent.
Experten sehen weiterhin Probleme
Die neuen Möglichkeiten bedeuten allerdings nicht, dass der Übergang zwischen Arbeit und Rente automatisch einfacher wird. Experten weisen darauf hin, dass das spanische System weiterhin relativ komplex ist. Es gibt verschiedene Modelle wie die aktive, teilweise und flexible Rente, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und Berechnungen haben.
Auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sieht zwar Fortschritte bei der Flexibilisierung des spanischen Rentensystems, warnt aber gleichzeitig vor bürokratischen Hürden und mangelnder Information über die bestehenden Möglichkeiten.
Für viele ältere Arbeitnehmer dürfte deshalb nicht nur entscheidend sein, welche Möglichkeiten gesetzlich bestehen, sondern auch, wie einfach diese tatsächlich genutzt werden können.
Was ändert sich für Rentner?
Für Menschen, die bereits im Ruhestand sind oder ihren Renteneintritt planen, ergeben sich damit mehrere neue Möglichkeiten. Wer nach dem Ruhestand weiterarbeiten möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitnehmer in Teilzeit zurückkehren und gleichzeitig einen Teil seiner Rente beziehen.
Auch Selbstständige können künftig wieder beruflich tätig werden und dabei 25 Prozent ihrer Rente weiter erhalten. Wer erst nach einer gewissen Zeit im Ruhestand in eine Teilzeitbeschäftigung zurückkehrt, kann zudem von zusätzlichen finanziellen Anreizen profitieren. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den vollständigen Renteneintritt hinauszuschieben und dafür eine höhere finanzielle Leistung zu erhalten.
Welche Regelung im Einzelfall greift und wie hoch der jeweilige Rentenanspruch ausfällt, hängt vom gewählten Rentenmodell und den persönlichen Voraussetzungen ab.
Ein flexiblerer Übergang in den Ruhestand
Mit der neuen Regelung versucht Spanien, den Ruhestand weniger als festen Zeitpunkt und stärker als schrittweisen Übergang zu gestalten. Für manche Arbeitnehmer kann das bedeuten, nach dem offiziellen Renteneintritt noch einige Stunden pro Woche weiterzuarbeiten. Für andere kann die Möglichkeit interessant sein, nach einigen Monaten im Ruhestand noch einmal beruflich aktiv zu werden.
Besonders für Selbstständige ist die neue Regelung relevant. Sie erhalten erstmals im Rahmen der flexiblen Rente die Möglichkeit, nach dem Ruhestand wieder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension zu beziehen.
Die neuen Regeln sollen damit nicht nur mehr Freiheit für ältere Arbeitnehmer schaffen. Sie sind auch ein Versuch, angesichts der alternden Bevölkerung mehr Menschen über das reguläre Rentenalter hinaus im Arbeitsleben zu halten.
Die Reform ist seit Freitag, dem 28. August 2026, in Kraft. Besonders wichtig sind daher diese drei Kernpunkte: Selbstständige können erstmals über die flexible Rente wieder tätig werden, Arbeitnehmer erhalten einen größeren Spielraum bei der Teilzeit und längeres Arbeiten wird finanziell stärker belohnt.
