12. Oktober 2026
Lesezeit 4 Minuten

Oberster Gerichtshof setzt Wahlrecht für bestimmte Spanier aus der „Ley de Nietos“ weiter aus

Eine Wahlurne mit Stimmzetteln und Briefumschlägen für im Ausland lebende Spanier: Der Oberste Gerichtshof hält die vorläufige Aussetzung des Wahlrechts für bestimmte über die „Ley de Nietos“ eingebürgerte Spanier aufrecht (Credit: KI generiert)

Tausende Betroffene könnten bei der Parlamentswahl am 29. November nicht abstimmen. Die Entscheidung betrifft Eintragungen im Wählerverzeichnis von im Ausland lebenden Spaniern und verschärft den politischen Streit über die Rechte von Nachkommen spanischer Exilierter.

Redaktion Spanien Press

von Marlon Gallego Bosbach

Der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) hält die vorläufige Aussetzung des Wahlrechts für bestimmte Personen aufrecht, die über die sogenannte „Ley de Nietos“ die spanische Staatsangehörigkeit erhalten haben. Damit dürfen die Betroffenen bei den vorgezogenen Parlamentswahlen am 29. November 2026 vorerst nicht abstimmen. Das Gericht bestätigte die Maßnahme am heutigen Montag.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen Eintragungen in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Spanier. Die gerichtliche Anordnung betrifft Personen, deren Registrierung im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Erlangung der spanischen Staatsangehörigkeit über die „Ley de Nietos“ steht. Die Aussetzung ist eine vorläufige Maßnahme. Sie bedeutet weder, dass den Betroffenen die spanische Staatsangehörigkeit endgültig aberkannt wurde, noch stellt sie eine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit aller Eintragungen dar.

Streit um die „Ley de Nietos“

Die „Ley de Nietos“, wörtlich etwa „Gesetz der Enkel“, ist die gebräuchliche Bezeichnung für eine Regelung im spanischen Gesetz zur demokratischen Erinnerung (Ley de Memoria Democrática) aus dem Jahr 2022. Sie ermöglicht bestimmten Nachkommen spanischer Staatsangehöriger, die spanische Nationalität zu erwerben. Dazu gehören unter anderem Nachkommen von Menschen, die Spanien während des Bürgerkriegs oder der Franco-Diktatur aus politischen, ideologischen oder anderen gesetzlich erfassten Gründen verlassen mussten.

Mit der Regelung sollte bestimmten Nachkommen der Zugang zur spanischen Staatsangehörigkeit erleichtert werden. Viele Menschen mit spanischen Vorfahren, insbesondere in Lateinamerika, nutzten die Möglichkeit, die Nationalität ihrer Familienangehörigen zu erwerben.

Der aktuelle Rechtsstreit dreht sich jedoch nicht grundsätzlich um die Existenz der „Ley de Nietos“, sondern um die Rechtmäßigkeit bestimmter Eintragungen in das Wählerverzeichnis. Dabei geht es auch um eine Verwaltungsanweisung, die das Verfahren zur Beantragung der Staatsangehörigkeit konkretisiert.

Gericht sieht Klärungsbedarf bei den Wählerverzeichnissen

Der Oberste Gerichtshof hatte die vorläufige Aussetzung bereits am 10. September 2026 angeordnet. Hintergrund waren Bedenken hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Eintragungen im Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Spanier, dem sogenannten Censo Electoral de Residentes Ausentes (CERA).

Die Zahl der im Ausland registrierten Wahlberechtigten ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Zwischen den Parlamentswahlen 2023 und dem 1. Juli 2026 nahm die Zahl der Eintragungen nach den im Verfahren genannten Angaben um mehr als 400.000 zu. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der Ausweitung des Zugangs zur spanischen Staatsangehörigkeit, lässt sich jedoch nicht ausschließlich auf die „Ley de Nietos“ zurückführen.

Nach Angaben aus dem Verfahren müssten rund 170.000 Akten überprüft werden. Diese Zahl bezeichnet die Fälle, die von der gerichtlichen Maßnahme betroffen sind und einer Prüfung bedürfen. Sie ist nicht automatisch mit der Zahl der Personen gleichzusetzen, deren Staatsangehörigkeit infrage steht.

Das Gericht will mit der vorläufigen Maßnahme sicherstellen, dass die Rechtmäßigkeit der betreffenden Eintragungen geklärt werden kann. Für die anstehende Wahl hat der Beschluss jedoch unmittelbare Folgen: Die betroffenen Personen können ihre Stimme vorerst nicht abgeben.

Staatsanwaltschaft und Regierung wollten die Maßnahme aufheben

Vor der Entscheidung vom heutigen Montag hatten sich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die staatliche Rechtsvertretung dafür ausgesprochen, die vorläufige Aussetzung aufzuheben. Sie verwiesen insbesondere auf die praktischen Schwierigkeiten, die betroffenen Akten rechtzeitig zu überprüfen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass das für die Wahl maßgebliche Wählerverzeichnis bereits am 1. August 2026 abgeschlossen worden war. Eine Überprüfung der zahlreichen Fälle innerhalb der verbleibenden Zeit bis zur Wahl am 29. November wäre daher mit erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten verbunden.

Der Oberste Gerichtshof folgte dieser Einschätzung nicht und hielt an der Aussetzung fest. Die Entscheidung fiel innerhalb des sechsköpfigen Spruchkörpers mit einer abweichenden Meinung einer Richterin.

Damit bleibt die vorläufige Maßnahme trotz der Einwände der staatlichen Stellen bestehen. Die Frage, wie die betroffenen Eintragungen überprüft werden sollen und welche rechtlichen Möglichkeiten den Betroffenen zur Verfügung stehen, bleibt damit von Bedeutung.

PSOE kritisiert Einschränkung des Wahlrechts

Die Entscheidung hat den politischen Streit über den Umgang mit der „Ley de Nietos“ weiter verschärft. Ministerpräsident Pedro Sánchez und die Sozialistische Arbeiterpartei Spaniens (PSOE) kritisierten die Folgen der Maßnahme für die betroffenen Bürger.

Sánchez wandte sich gegen eine Situation, in der Menschen bei der Ausübung ihrer demokratischen Rechte unterschiedlich behandelt werden. Die PSOE warf der konservativen Partido Popular (PP) und der rechtspopulistischen Vox vor, die Nachkommen von Menschen zu benachteiligen, die Spanien während des Bürgerkriegs oder der Franco-Diktatur verlassen mussten.

Auch Innenminister Fernando Grande-Marlaska äußerte Kritik an der Entscheidung. Die Regierung sieht in der Aussetzung eine Einschränkung der politischen Teilhabe von Menschen, die die spanische Staatsangehörigkeit erworben haben.

Die politischen Aussagen sind von der gerichtlichen Begründung zu unterscheiden. Der Oberste Gerichtshof hat mit seiner vorläufigen Maßnahme nicht abschließend entschieden, ob sämtliche betroffenen Eintragungen rechtmäßig oder rechtswidrig sind.

PP und Vox verweisen auf die gesetzlichen Voraussetzungen

Der Vorsitzende der Partido Popular, Alberto Núñez Feijóo, vertrat eine andere Position. Er argumentierte, dass das Gesetz denjenigen das Wahlrecht gewähre, die die dafür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Aus seiner Sicht muss deshalb geprüft werden, ob die betreffenden Eintragungen rechtmäßig zustande gekommen sind.

Die Partei Vox hatte gemeinsam mit der Organisation Iustitia Europa die vorläufige Aussetzung beantragt. Damit ist sie unmittelbar an dem Verfahren beteiligt, das zu der Einschränkung des Wahlrechts für die betroffene Gruppe geführt hat.

Im Kern geht es um die Abgrenzung zwischen dem Anspruch auf die spanische Staatsangehörigkeit, den Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis und der Frage, wie diese Voraussetzungen im Einzelfall überprüft werden müssen.

Weitere rechtliche Schritte bleiben möglich

Die Entscheidung vom heutigen Montag ist keine abschließende Klärung aller rechtlichen Fragen. Die staatliche Rechtsvertretung will prüfen, ob eine Beschwerde beim spanischen Verfassungsgericht möglich ist oder ob dieser Schritt ausschließlich den unmittelbar Betroffenen offensteht. Ob es zu einem weiteren Verfahren kommt und ob sich die Rechtslage noch vor der Wahl ändert, ist aktuell noch offen.

Für die betroffenen Personen bedeutet der Beschluss zunächst, dass sie bei der Parlamentswahl am 29. November 2026 nicht abstimmen können. Die Entscheidung betrifft damit nicht nur die juristische Auseinandersetzung um die Eintragungen im Wählerverzeichnis, sondern auch die Frage, wie Menschen, die über die „Ley de Nietos“ die spanische Staatsangehörigkeit erworben haben, ihre politischen Rechte ausüben können.

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