Für viele Immobilienbesitzer in Spanien ist es ein längst überfälliges Urteil. Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat entschieden, dass Eigentümer grundsätzlich die Strom-, Wasser- oder Gasversorgung einer illegal besetzten Immobilie einstellen dürfen, ohne sich automatisch wegen Nötigung strafbar zu machen
Redaktion Spanien Press
Wichtig ist jedoch: Diese Entscheidung gilt ausschließlich für Hausbesetzer (Okupas), die keinerlei Recht haben, die Immobilie zu nutzen. Für säumige Mieter mit einem gültigen Mietvertrag gilt das ausdrücklich nicht. Hier muss weiterhin der gesetzliche Weg über die Gerichte gegangen werden.
Trotzdem ist das Urteil ein erster wichtiger Schritt. Viele Eigentümer empfanden die bisherige Situation als ungerecht: Sie konnten ihre Wohnung nicht nutzen, erhielten keine Miete und mussten oft auch noch Strom, Wasser oder Gas für die illegalen Besetzer bezahlen.
Das Urteil löst zwar nicht das Problem der langwierigen Räumungsverfahren, stärkt aber die Rechte der Eigentümer und sorgt endlich für mehr Rechtssicherheit.
Ein Tipp vieler auf Immobilienrecht spezialisierter Anwälte: Bei einer Vermietung kann es sinnvoll sein, Strom- und Wasserverträge weiterhin auf den Namen des Eigentümers oder der Hausverwaltung laufen zu lassen. Das kann spätere Probleme vermeiden.
