Die spanische Regierung erleichtert den Zugang zur Witwen- und Witwerrente. Künftig können auch unverheiratete Paare, die ihre Beziehung nicht offiziell registriert haben, Anspruch auf die Hinterbliebenenleistung haben, sofern sie gemeinsame Kinder haben und die vorgeschriebene gemeinsame Wohnzeit nachweisen. Der Ministerrat…

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