Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat bestätigt, dass Eigentümergemeinschaften das Recht haben, Ferienwohnungenin ihren Gebäuden ausdrücklich zu verbieten, sofern die Entscheidung mit einer qualifizierten Mehrheit getroffen wird. Dieses Urteil stärkt die Rechtssicherheit in einem zentralen Bereich für alle, die in Spanien Immobilien kaufen oder investieren möchten
Redaktion Spanien Press
Was bedeutet das für Käufer und Investoren?
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Mitspracherecht der Nachbarn: Die Eigentümer eines Hauses können in einer Versammlung beschließen, die touristische Nutzung von Wohnungen zu untersagen – vorausgesetzt, mindestens drei Fünftel stimmen dafür.
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Mehr Klarheit im Gesetz: Das Urteil beseitigt Zweifel darüber, ob Gemeinschaften die Nutzung nur „einschränken“ oder auch ganz verbieten dürfen. Nun ist klar: Ein vollständiges Verbot ist möglich.
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Auswirkungen auf Investitionen: Wer eine Wohnung in Spanien mit dem Ziel erwerben möchte, sie über Airbnb, Booking & Co. zu vermieten, sollte unbedingt prüfen, ob die Eigentümergemeinschaft diese Nutzung erlaubt.
Der Fall, der den Präzedenz schuf
In einem Gebäude in Segovia beschlossen die Nachbarn bereits 2019, Ferienvermietungen zu verbieten. Zwei betroffene Eigentümer klagten, da sie die Entscheidung für unrechtmäßig hielten. Nach jahrelangen Prozessen gab der Oberste Gerichtshof nun endgültig der Eigentümergemeinschaft Recht.
Gesetzliche Grundlage
Das Urteil steht im Einklang mit der Reform des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal, LPH) aus dem Jahr 2025. Seitdem ist ausdrücklich geregelt, dass Eigentümergemeinschaften die touristische Nutzung von Wohnungen zulassen, einschränken, reglementieren oder verbieten können.
Wichtig für ausländische Käufer
Für alle, die in Spanien eine Wohnung kaufen wollen, schafft das Urteil klare Rahmenbedingungen:
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Der Erwerb einer Wohnung in einem Gebäude mit Ferienvermietungen kann höhere Rendite bringen, birgt aber auch das Risiko, dass die Nachbarn diese Nutzung verbieten.
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Der Kauf in einem Haus ohne Ferienwohnungen garantiert dagegen meist mehr Ruhe und Wohnqualität, was besonders für Käufer einer Zweitwohnung oder eines dauerhaften Wohnsitzes interessant ist.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bietet Rechtssicherheit und stellt klar, dass die letzte Entscheidung über Ferienwohnungen in Spanien bei den Nachbarn selbst liegt.
