14 de Oktober de 2025
Lesezeit 1 Minute

Wussten Sie, dass Sie dafür eine Geldstrafe bekommen können?

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Wer einen Aufkleber mit dem Logo einer Alarmfirma an seiner Haustür anbringt, ohne tatsächlich einen Sicherheitsvertrag zu haben, riskiert eine Geldstrafe. Was viele Hausbesitzer als clevere Abschreckungsmaßnahme gegen Einbrecher betrachten, kann rechtliche Folgen haben – bis hin zu hohen Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen

Redaktion Spanien Press

Das Gesetz 5/2014 über private Sicherheitsdienste verbietet ausdrücklich jede Werbung für Sicherheitsunternehmen ohne eine gültige Genehmigung oder einen laufenden Vertrag. Das bedeutet: Wer das Logo oder den Namen einer Firma wie Securitas Direct, Prosegur oder ADT an seiner Tür oder Fassade anbringt, ohne tatsächlich Kunde zu sein, begeht eine irreführende Werbung oder sogar einen Verstoß gegen Markenrechte.

Bußgelder von bis zu 3.000 Euro für gefälschte Logos

Nach Artikel 44 des Markengesetzes (Gesetz 17/2001) gilt die unrechtmäßige Nutzung eines Firmennamens oder Logos als Verwaltungsverstoß. Die Strafen beginnen bei 600 Euro pro Tag und können – je nach Schwere und Dauer – deutlich höher ausfallen.

Darüber hinaus sehen einige kommunale Verordnungen, etwa in Madrid oder Barcelona, zusätzliche Bußgelder zwischen 100 und 3.000 Euro vor. In besonders schweren Fällen, wenn die Nutzung als Verletzung gewerblicher Schutzrechte gilt, kann das Strafgesetzbuch sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorsehen.

Welche Aufkleber erlaubt sind

Nicht alle Warnhinweise sind verboten. Allgemeine Schilder mit Texten wie „Bewachtes Grundstück“ oder „Videoüberwacht“ dürfen verwendet werden, auch wenn tatsächlich kein Alarmsystem installiert ist. Problematisch wird es erst, wenn geschützte Logos oder Markennamen echter Sicherheitsfirmen ohne Genehmigung verwendet werden.

Eine verbreitete, aber riskante Praxis

Die Angst vor Einbrüchen und Hausbesetzungen hat viele Menschen in Spanien dazu gebracht, solche Aufkleber als einfache Abschreckung zu verwenden. Doch diese Strategie kann schnell nach hinten losgehen: Die Nutzung von Markenzeichen privater Sicherheitsfirmen ohne Erlaubnis gilt als schwerer Verstoß.

Die Behörden warnen: Auch wenn die Absicht nur darin besteht, Einbrecher abzuschrecken, kann das Vortäuschen eines Alarmsystems ohne gültigen Vertrag hohe Bußgelder nach sich ziehen. Die Empfehlung lautet daher eindeutig: Lieber neutrale Schilder verwenden – oder, wer echte Sicherheit möchte, ein zugelassenes Alarmsystem installieren.


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