Die Zwangsräumung einer 87-Jährigen nach 71 Jahren in derselben Madrider Wohnung hat Spanien aufgewühlt und die Regierung unter Druck gesetzt. Doch hinter dem emotionalen Einzelfall steht ein weitaus größeres Problem: Spanien hat zu wenig Wohnraum – und die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage wächst weiter.
Redaktion Spanien Press
Der Fall Maricarmen hat innerhalb weniger Tage eine der heftigsten wohnungspolitischen Debatten der vergangenen Jahre in Spanien ausgelöst.
Die Bilder der 87-jährigen Frau, die ihre Wohnung im Madrider Stadtteil Retiro verlassen musste, verbreiteten sich in Medien und sozialen Netzwerken. Aktivisten protestierten, Politiker reagierten, und innerhalb der Regierungskoalition aus PSOE und Sumar entstand neuer Druck.
Inzwischen ist Maricarmen zu einem Symbol der spanischen Wohnungskrise geworden.
Doch wer den Fall verstehen will, muss genauer hinsehen. Denn Maricarmen wurde weder wegen unbezahlter Miete aus ihrer Wohnung gesetzt, noch handelte es sich um einen gewöhnlichen heutigen Mietvertrag.
Im Mittelpunkt steht vielmehr ein fast historisches Relikt des spanischen Mietrechts: die sogenannte „renta antigua“.
🇪🇸 Se ejecuta el desahucio de Maricarmen, una mujer de 87 años con un 50% de discapacidad, que residía desde 1956 en un piso en el barrio de Retiro, en Madrid, España.
La Policía Nacional ejecutó esta mañana el desahucio forzoso después de que la empresa propietaria,… pic.twitter.com/gTfwCSWu7J
— Alerta Mundial (@AlertaMundoNews) September 23, 2026
Ein Mietvertrag aus einer anderen Zeit
Maricarmen lebte seit 1956 in der Wohnung. Den ursprünglichen Vertrag hatte ihr Vater abgeschlossen.
Nach seinem Tod wurde der Vertrag auf ihre Mutter übertragen. Als diese 2005 starb, ging er auf Maricarmen über.
Solche alten spanischen Mietverträge waren außergewöhnlich stark geschützt. Mieten konnten über Jahrzehnte weit unter dem späteren Marktpreis bleiben, und unter bestimmten Voraussetzungen war eine Übertragung innerhalb der Familie möglich.
Das System, das heute allgemein unter dem Begriff „renta antigua“ bekannt ist, wurde insbesondere durch das spanische Mietgesetz von 1964 während der Franco-Diktatur gefestigt.
Zu seinen wichtigsten Elementen gehörte die sogenannte „prórroga forzosa“, die obligatorische Verlängerung des Mietvertrags. Eigentümer konnten einen solchen Vertrag nicht ohne Weiteres beenden.
Doch die Gesetzgebung änderte sich später grundlegend.
Bei einer zweiten Übertragung eines solchen alten Vertrages auf ein Kind konnte das Mietverhältnis grundsätzlich nur noch zwei Jahre fortbestehen. Eine wichtige Ausnahme bestand bei einem anerkannten Behinderungsgrad von mindestens 65 Prozent.
Maricarmen hat einen anerkannten Behinderungsgrad von 50 Prozent.
Der entscheidende Punkt: 2007
Damit kommt man zu einem Aspekt, der in der emotionalen Diskussion häufig zu kurz kommt.
Nach der Rechtsauffassung, die sich letztlich vor dem Tribunal Supremo, dem Obersten Gerichtshof Spaniens, durchsetzte, endete Maricarmens Anspruch auf Fortführung dieses alten Mietvertrags bereits 2007, zwei Jahre nach dem Tod ihrer Mutter.
Das bedeutet allerdings nicht, dass sie anschließend einfach keine Miete mehr zahlte.
Maricarmen blieb in der Wohnung und entrichtete weiterhin monatlich ihre Miete. Über Jahre wurden die Zahlungen akzeptiert.
Der eigentliche Rechtsstreit begann viel später. Nachdem die Immobilie den Eigentümer gewechselt hatte, berief sich die neue Eigentümergesellschaft darauf, dass der historische Mietvertrag längst erloschen sei.
Der Streit zog sich über Jahre durch die Justiz. Im März 2026 bestätigte schließlich der Oberste Gerichtshof die entscheidende Argumentation der Eigentümer: Bei der zweiten Übertragung hätte der Vertrag nur zwei weitere Jahre fortbestehen dürfen, da Maricarmens anerkannter Behinderungsgrad unter der gesetzlichen Grenze von 65 Prozent liegt.
Die Zwangsräumung erfolgte somit nicht wegen Mietschulden, sondern weil die Justiz entschied, dass kein Recht mehr bestand, den historischen Mietvertrag ihrer Eltern fortzuführen.
Eine historische Ironie: Franco und die Sozialisten
Gerade vor dem Hintergrund der heutigen politischen Diskussion ist die Entstehungsgeschichte der „renta antigua“ bemerkenswert.
Das besonders stark mieterfreundliche System wurde während der Franco-Zeit durch die Mietgesetzgebung von 1964 gefestigt.
Später war es ausgerechnet eine sozialistische Regierung, die begann, dieses Modell für neue Verträge entscheidend zurückzufahren.
Unter Ministerpräsident Felipe González verabschiedete die PSOE-Regierung 1985 das sogenannte „Decreto Boyer“. Damit wurde die obligatorische Verlängerung für neue Mietverträge abgeschafft.
Ein wesentlicher Gedanke der Reform bestand darin, den Mietmarkt flexibler zu machen und Eigentümern wieder stärkere Anreize zu geben, Wohnungen überhaupt zur Vermietung anzubieten.
Die alten Verträge verschwanden dadurch nicht sofort. Weitere Reformen, insbesondere das Mietgesetz von 1994, regelten deshalb schrittweise, wie lange die historischen Verträge und ihre Übertragungsmöglichkeiten fortbestehen konnten.
Maricarmens Fall ist damit auch das Ergebnis eines jahrzehntelangen Übergangs zwischen völlig unterschiedlichen spanischen Mietrechtssystemen.
Sumar bringt ein neues Wort ins Spiel: Enteignung
Politisch ist die Auseinandersetzung inzwischen noch einen Schritt weitergegangen.
Sumar, der kleinere und weiter links stehende Partner der sozialistischen PSOE in der Regierungskoalition, fordert die Enteignung der Wohnung Maricarmens.
Vize-Ministerpräsidentin Yolanda Díaz verlangte, dass der Ministerrat bereits am kommenden Dienstag sowohl die Enteignung als auch ein neues Wohnungspaket beschließt. Dieses soll unter anderem Mietvertragsverlängerungen, das Einfrieren bestimmter Mieten sowie zusätzliche Regeln für Ferien-, Saison- und Zimmervermietungen enthalten. Die sozialistische Seite der Regierung hat die Enteignung bislang nicht zugesagt.
Damit steht plötzlich ein Begriff im Zentrum der Debatte, der weit über den konkreten Fall hinausgeht.
Befürworter halten eine Enteignung gegen Entschädigung in außergewöhnlichen Situationen für ein legitimes Instrument des Staates.
Kritiker warnen hingegen davor, dass immer stärkere Eingriffe in Eigentumsrechte die Rechtssicherheit schwächen und private Eigentümer zusätzlich davon abhalten könnten, Wohnungen auf dem regulären Mietmarkt anzubieten.
Damit landet Spanien erneut bei einem alten Dilemma: Wie stark kann der Staat den Mietmarkt regulieren, ohne gleichzeitig das ohnehin knappe Angebot weiter zu reduzieren?
Die Linke zeigt nach rechts – doch Sánchez regiert seit 2018
Der Fall hat gleichzeitig den politischen Streit über die Verantwortung für die Wohnungskrise verschärft.
PSOE und Sumar verweisen regelmäßig auf konservativ regierte Regionen, auf die Wohnungspolitik des Partido Popular, auf große Immobilienunternehmen und Investmentgesellschaften.
Ein Teil dieser Argumentation ist sachlich nachvollziehbar: Spanien ist stark dezentralisiert. Autonome Regionen und Kommunen verfügen über erhebliche Kompetenzen bei Stadtplanung, Bauland und sozialem Wohnungsbau.
Die Zentralregierung kann die Wohnungspolitik deshalb nicht allein bestimmen.
Doch ebenso gehört ein anderer Fakt zur Bilanz: Pedro Sánchez ist seit Juni 2018 spanischer Ministerpräsident.
Seit mehr als acht Jahren wird die Zentralregierung damit von einem Sozialisten geführt. Seit Anfang 2020 regiert die PSOE zudem gemeinsam mit Parteien links von ihr – zunächst Unidas Podemos, heute Sumar.
Deshalb lässt sich die heutige Wohnungskrise kaum ausschließlich früheren konservativen Regierungen oder aktuell vom PP regierten Regionen zuschreiben.
Während dieser Jahre hat sich der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in zahlreichen Regionen weiter verschärft.
Und hinter den spektakulären politischen Debatten über Mietpreisbegrenzungen, Großvermieter, Ferienwohnungen und nun sogar Enteignungen steht ein wesentlich nüchterneres Problem:
Spanien hat nicht genügend Wohnungen gebaut.
Inzwischen tauchen in den sozialen Netzwerken auch ältere Wahlkampfaufnahmen und politische Versprechen zum Thema Zwangsräumungen wieder auf. Sie erinnern daran, mit welcher Entschlossenheit die spanische Linke in den vergangenen Jahren angekündigt hatte, Zwangsräumungen – insbesondere von schutzbedürftigen Menschen ohne alternative Unterkunft – verhindern zu wollen.
Sánchez sobre los deshaucios: „no va a haber más deshaucios en españa cuando haya gobierno socialista“. pic.twitter.com/qS2zn8r1Dk
— Charlie Rodríguez (@charlierodca) September 24, 2026
Das Problem ist nicht, dass überhaupt nicht gebaut wird – sondern viel zu wenig
Hier ist Präzision wichtig.
In Spanien werden selbstverständlich Wohnungen gebaut. Doch die Neubauproduktion hält seit Jahren nicht mit der Zahl der neu entstehenden Haushalte Schritt.
Genau daraus entsteht die wachsende Lücke zwischen Angebot und Nachfrage.
Das bedeutet auch: Selbst wenn man jeden politischen Streit über Mietpreisregulierung, Investmentfonds oder Ferienwohnungen beiseitelässt, bleibt ein mathematisches Grundproblem bestehen.
Wenn jedes Jahr wesentlich mehr Haushalte entstehen als neue Wohnungen fertiggestellt werden, müssen immer mehr Menschen um ein begrenztes Angebot konkurrieren.
Und diese Knappheit erzeugt Preisdruck.
Wohnen ist inzwischen Spaniens Problem Nummer eins
Die politische Brisanz erklärt sich auch durch die Stimmung in der Bevölkerung.
Die Wohnungsfrage ist inzwischen zu einer der größten Sorgen der Spanier geworden.
Hohe Kaufpreise, steigende Mieten und ein begrenztes Angebot treffen längst nicht mehr nur einkommensschwache Haushalte.
Besonders angespannt ist die Situation in wirtschaftlich dynamischen Großstädten und in Regionen mit starkem Bevölkerungswachstum und Tourismus – darunter Madrid, Barcelona, Valencia, Málaga, Alicante und die Balearen.
Für viele junge Spanier ist der Auszug aus dem Elternhaus schwierig geworden. Familien konkurrieren um Mietwohnungen, und auch Haushalte mit durchschnittlichen Einkommen haben in vielen Städten zunehmend Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Maricarmen hat dieses bereits vorhandene Problem nicht geschaffen.
Ihr Fall hat ihm lediglich ein Gesicht gegeben.
Die Wohnungslücke könnte bis 2028 weiter wachsen
Genau hier liegt die eigentliche Dimension der spanischen Wohnungskrise.
Wenn der Wohnungsbau nicht deutlich beschleunigt wird und gleichzeitig weiter neue Haushalte entstehen, wächst die Lücke zwischen benötigtem und vorhandenem Wohnraum weiter.
Das ist ein Problem, das sich nicht allein durch neue Mietgesetze lösen lässt.
Man kann Mietverträge verlängern.
Man kann bestimmte Mieten begrenzen.
Man kann Ferienwohnungen stärker regulieren.
Man kann besonders schutzbedürftige Mieter besser vor Zwangsräumungen schützen.
Und man kann darüber diskutieren, unter welchen außergewöhnlichen Umständen eine Enteignung rechtlich oder politisch gerechtfertigt sein könnte.
Aber keine dieser Maßnahmen schafft automatisch eine neue Wohnung.
Regulieren oder bauen? Spanien muss beides diskutieren
Genau deshalb greift die derzeitige politische Debatte zu kurz, wenn sie sich ausschließlich auf die Frage konzentriert, wer Vermieter stärker regulieren oder Mieter besser schützen will.
Spanien muss gleichzeitig darüber sprechen, warum Wohnungsbauprojekte so lange dauern, warum Bauland in stark nachgefragten Regionen knapp ist, warum Genehmigungsverfahren teilweise Jahre benötigen und warum das Angebot nicht schneller auf das Bevölkerungswachstum reagiert.
Und hier tragen mehrere politische Ebenen Verantwortung.
Die Zentralregierung trägt Verantwortung.
Die autonomen Regionen tragen Verantwortung.
Die Kommunen tragen Verantwortung.
Nach mehr als acht Jahren Regierung Sánchez reicht es deshalb ebenso wenig, die Krise ausschließlich früheren Regierungen oder konservativ regierten Regionen zuzuschreiben, wie es umgekehrt zu einfach wäre, die gesamte spanische Wohnungskrise allein Pedro Sánchez anzulasten.
Während sich die Parteien gegenseitig die Verantwortung zuschieben, bleibt das eigentliche Problem bestehen: Es gibt zu wenig Wohnraum dort, wo immer mehr Menschen leben wollen und müssen.
Maricarmen als Brennglas einer viel größeren Krise
Genau darin liegt die eigentliche Bedeutung des Falls.
Maricarmen verbindet nahezu alle Konfliktlinien der spanischen Wohnungspolitik in einer einzigen Geschichte.
Da ist eine 87-jährige Frau, die nach 71 Jahren ihr Zuhause verliert.
Da ist ein historischer Mietvertrag, dessen Fortführungsrecht nach der später bestätigten Rechtsauffassung bereits 2007 endete.
Da sind die Rechte der Eigentümer und der Schutz älterer oder besonders gefährdeter Menschen.
Da ist eine politische Linke, die den Fall zum Symbol gemacht hat und teilweise sogar eine Enteignung fordert.
Da ist eine sozialistische Zentralregierung, die seit 2018 regiert und nun erneut verspricht, auf die Wohnungskrise zu reagieren.
Und schließlich gibt es ein Land, in dem die Nachfrage nach Wohnraum seit Jahren schneller wächst als das Angebot.
Der Fall Maricarmen hat die spanische Wohnungskrise nicht ausgelöst.
Er hat eine bereits bestehende Krise sichtbar gemacht und den politischen Druck enorm erhöht.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, was nun mit Maricarmen oder ihrer ehemaligen Wohnung geschieht.
Sie lautet vielmehr, wie Spanien genügend bezahlbaren Wohnraum schaffen kann, ohne den Schutz der Mieter und die Rechte der Eigentümer gegeneinander auszuspielen.
Denn solange mehr über die Verteilung des knappen Wohnraums gestritten wird, als neuer Wohnraum entsteht, dürfte Spaniens größtes Wohnungsproblem bestehen bleiben: Es gibt schlicht nicht genug Wohnungen.
Und was sagt Maricarmen selbst zu der ganzen Situation? Die 87-Jährige macht die Politik insgesamt verantwortlich – richtet ihre Kritik aber insbesondere an Ministerpräsident Pedro Sánchez. Er wolle offenbar nicht sehen, wie viele Zwangsräumungen täglich in Spanien stattfinden. Auch Isabel Díaz Ayuso und Madrids Bürgermeister José Luis Martínez-Almeida nimmt sie in die Verantwortung.
Hier spricht Maricarmen selbst.
Periodista: ¿A quien responsabilizas tú de todo lo que te está pasando?
Maricarmen: A Pedro Sánchez pic.twitter.com/QuKgeP1ofI
— Luis Daoiz (@LuisDaoiz1808) September 24, 2026
