Spanien Press informiert: Bei schwerer Krankheit, Unfall oder Krankenhausaufenthalt eines nahestehenden Menschen haben Arbeitnehmer in Spanien unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf fünf bezahlte freie Tage.
Redaktion Spanien Press
Was passiert, wenn der Partner plötzlich ins Krankenhaus muss, die Mutter schwer erkrankt oder jemand nach einer Operation zu Hause betreut werden muss? Darf man der Arbeit fernbleiben, ohne auf sein Gehalt verzichten zu müssen?
In Spanien lautet die Antwort unter bestimmten Voraussetzungen: Ja.
Das spanische Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores) sieht einen bezahlten Sonderurlaub von fünf Tagenvor. Überraschend für viele: Er gilt nicht nur für Kinder, Eltern oder Ehepartner.
Wann besteht Anspruch?
Die fünf Tage können bei einer schweren Erkrankung, einem schweren Unfall, einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation ohne stationäre Aufnahme in Anspruch genommen werden, wenn anschließend häusliche Ruhe erforderlich ist.
Gerade der letzte Fall ist wichtig. Wird ein Patient nach einem Eingriff noch am selben Tag entlassen, kann der Anspruch trotzdem bestehen, sofern ärztlich bestätigt wird, dass er sich zu Hause erholen muss.
Für welche Personen gilt die Regelung?
Erfasst werden Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Familienangehörige bis zum zweiten Verwandtschafts- oder Verschwägerungsgrad. Dazu zählen beispielsweise Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwager und Schwägerinnen sowie Schwiegersöhne und Schwiegertöchter.
Besonders bemerkenswert: Es muss nicht zwingend eine familiäre Beziehung bestehen. Auch für eine Person, die im selben Haushalt lebt und Betreuung benötigt, kann der Sonderurlaub beansprucht werden. Die gemeinsame Wohnsituation muss dann entsprechend nachgewiesen werden können, beispielsweise über das empadronamiento.
Welche Unterlagen braucht man?
Der Grund für die Abwesenheit muss gegenüber dem Arbeitgeber belegt werden.
Bei einem Krankenhausaufenthalt ist eine entsprechende Bescheinigung der Klinik erforderlich. Nach einer ambulanten Operation sollte ausdrücklich dokumentiert sein, dass häusliche Ruhe notwendig ist. Eine bloße Bestätigung über einen Arzt- oder Krankenhausbesuch kann dafür nicht ausreichend sein.
Zusätzlich kann ein Nachweis über die Beziehung zur betreuten Person verlangt werden, etwa durch entsprechende Personenstands- oder Partnerschaftsdokumente. Bei Personen ohne familiäre Beziehung ist gegebenenfalls der gemeinsame Wohnsitz nachzuweisen.
Muss die Diagnose offengelegt werden?
Der Arbeitgeber muss nicht über sämtliche medizinischen Details informiert werden. Entscheidend ist der Nachweis, dass einer der gesetzlich vorgesehenen Fälle vorliegt.
Eine detaillierte Krankengeschichte oder unnötige Angaben zur konkreten Diagnose müssen dafür grundsätzlich nicht offengelegt werden.
Fünf Tage – bei vollem Gehalt
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ordnungsgemäß nachgewiesen, handelt es sich um bezahlte Freistellung.
Für Arbeitnehmer in Spanien ist das eine wichtige Regelung, die offenbar längst nicht jeder kennt: Wer einen nahestehenden Menschen nach einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder einer Operation betreuen muss, kann Anspruch auf fünf bezahlte freie Tage haben – und der Kreis der Personen, für die dieses Recht gilt, ist deutlich größer als nur die engste Familie.
