9 de Dezember de 2025
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Letzte spanische Witwe des Islamischen Staates kehrt mit ihrem Sohn zurück

Credit Iqra Ali (Unsplash)

Lubna Mohamed Miludi, die als letzte spanische Witwe des sogenannten Islamischen Staates gilt, ist nach Jahren in Syrien gemeinsam mit ihrem minderjährigen Sohn nach Spanien zurückgekehrt. Beide lebten im Lager Roj im Nordosten Syriens, wohin sie nach dem Tod ihres Ehemanns – eines französischen IS-Kämpfers – gebracht worden waren

Redaktion Spanien Press

Unmittelbar nach ihrer Ankunft wurde sie der Audiencia Nacional vorgeführt, die für sie vorläufige Freiheit unter Auflagen angeordnet hat, während die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung weiterlaufen. Nach Angaben aus Ermittlerkreisen soll Lubna „mit denselben Überzeugungen“ nach Ceuta zurückgekehrt sein, mit denen sie im Jahr 2014 aufbrach, um sich dem Kalifat anzuschließen.

Ihre Rückkehr entfacht eine Debatte neu, die Europa seit Jahren spaltet: Sollten Staaten Frauen und Kinder, die sich dem IS angeschlossen haben, repatriieren – oder ist es sicherer, sie in den kurdisch kontrollierten Lagern zu belassen?

Spanien holt sie zurück – andere europäische Staaten nicht

Während die spanische Regierung schrittweise spanische Frauen und ihre Kinder aus Syrien zurückholt – darunter jetzt Lubna und zuvor bereits Frauen wie Yolanda Martínez Cobos oder Luna Fernández Grande – verfolgen andere Länder eine deutlich härtere Linie.

Vereinigtes Königreich: Der Fall Begum als Symbol der Nulltoleranz

Am bekanntesten ist der Fall Shamima Begum, die 2015 mit 15 Jahren nach Syrien floh. London entzog ihr die Staatsbürgerschaft und verweigert bis heute eine Rückkehr, ein Vorgehen, das mehrfach vor Gericht bestätigt wurde. Die Regierung begründet dies mit der Gefahr für die nationale Sicherheit.

Niederlande: Keine rechtliche Pflicht zur Rückholung

Der Oberste Gerichtshof der Niederlande entschied 2020, dass der Staat nicht verpflichtet ist, niederländische Frauen aus den Lagern in Syrien zu repatriieren. Zwar wurden einige Kinder zurückgeholt, doch bei den Müttern bleibt Den Haag strikt – gegen viele von ihnen liegen Haftbefehle vor.

Belgien und andere EU-Staaten: Nur begrenzte Rückführungen

Belgien hat einige Minderjährige sowie eine kleine Zahl von Müttern repatriiert, hält sich aber insgesamt zurück. Auch Frankreich, Deutschland und Österreich gehen äußerst selektiv vor und knüpfen jede Rückkehr an strenge Sicherheitsauflagen. Viele Regierungen fürchten politische Kosten und die Schwierigkeit, Gerichtsverfahren mit belastbaren Beweisen aus Kriegsgebieten durchzuführen.

Sicherheit versus Menschenrechte: Europas ungelöster Konflikt

Der Fall Lubna fällt in eine Phase wachsenden internationalen Drucks: Tausende Kinder europäischer Herkunft leben weiterhin unter extremen Bedingungen in den Lagern Al-Hol und Roj – gefährdet durch Gewalt, Krankheit und Radikalisierung.

Die Staaten, die Rückführungen ablehnen, argumentieren dabei vor allem mit:

  • Gefahr für die innere Sicherheit: Manche Frauen gelten weiterhin als radikalisiert oder könnten Propaganda verbreiten.

  • Rechtlichen Grenzen: Viele Regierungen betonen, dass ihre Staatsbürgerinnen sich außerhalb ihres Territoriums befinden und daher kein einklagbarer Anspruch auf Rückholung besteht.

  • Politischen Risiken: Rückführungen von IS-Angehörigen sind in der öffentlichen Meinung unpopulär.

Spanien verfolgt einen anderen Weg: Repatriierung, Festnahme, Gerichtsverfahren und – falls möglich – Programme zur Reintegration.

Ein schwieriger Neuanfang für Ceuta

Lubnas Rückkehr richtet auch den Fokus auf Ceuta. Die Stadt, die in den vergangenen Jahren wiederholt Fälle von Radikalisierung erlebt hat, steht nun vor der Herausforderung, eine Frau aufzunehmen, die laut Ermittlern kein klares Zeichen der Abkehr vom Extremismus zeigt.

Ihr Sohn, der im syrischen Kriegsgebiet geboren wurde, muss sich in einem völlig neuen Umfeld zurechtfinden – weit entfernt von den Lagern, in denen er seine ersten Lebensjahre verbrachte.

Europa ohne gemeinsame Antwort

Der Fall zeigt erneut, wie unterschiedlich Europa mit den Folgen des IS-Krieges umgeht. Ein gemeinsamer Ansatz fehlt, und jedes Land entscheidet nach eigener politischer und rechtlicher Lage.

Spanien bringt seine Staatsbürgerinnen zurück und stellt sie vor Gericht.
Andere Länder lehnen Rückholungen konsequent ab.

Währenddessen warten hunderte Frauen und Kinder in Syrien weiter auf eine Entscheidung – gefangen zwischen Sicherheitsbedenken und humanitären Verpflichtungen, auf die Europa bis heute keine einheitliche Antwort gefunden hat.

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