2. November 2025
Lesezeit 1 Minute

Sechs Jahre ohne ihr Zuhause: Eine Vermieterin kann ihre Wohnung nicht zurückbekommen, weil die Mieterin wegen Depression als „schutzbedürftig“ gilt

Als Ana ihre Wohnung vor sechs Jahren vermietete, ahnte sie nicht, dass sie in einen endlosen Rechtsstreit geraten würde

Der Fall von Ana, einer Mutter mit zwei kleinen Kindern, die ihre Wohnung vermietet hat und sie nach mehr als sechs Jahren noch immer nicht zurückerhält, entfacht erneut die Debatte über den Schutz von Eigentümern gegenüber sogenannten „Besetzern“

Redaktion Spanien Press

Als Ana ihre Wohnung vor sechs Jahren vermietete, ahnte sie nicht, dass sie in einen endlosen Rechtsstreit geraten würde. Ihre Mieterin zahlte nur die ersten beiden Monatsmieten – seitdem hat Ana keinen Zugang mehr zu ihrer eigenen Immobilie.

Nach jahrelangen Verfahren hatte Ana schließlich einen Räumungsbeschluss in der Hand. Doch nur zwölf Stunden vor der geplanten Zwangsräumung wurde diese gestoppt: Die Richterin musste die Mieterin als schutzbedürftig einstufen, nachdem diese sich wegen Depression krankgemeldet hatte, obwohl sie nie aufgehört hatte zu arbeiten.

Nach Angaben der Eigentümerin habe sich die Frau erst im letzten Moment depressiv gemeldet, offenbar mit dem Ziel, den Räumungsprozess weiter in die Länge zu ziehen. Dadurch sah sich die Richterin gezwungen, die Räumung gemäß der geltenden Gesetzgebung auszusetzen.

„Ich wollte von Anfang an alles legal regeln. Ich habe keine Räumungsfirma beauftragt, weil man mir sagte, dass das Gericht mir irgendwann Recht geben würde. Und als es endlich so weit war, wurde alles wieder gestoppt“, erzählt Ana, sichtlich verzweifelt.

Eine endlose Warteschleife

Durch die Krankmeldung wegen Depression und die Einstufung als schutzbedürftig müssen nun die Sozialdienste den Fall neu bewerten und eine alternative Unterkunft für die Mieterin finden – ein Prozess, der sich über Monate oder gar Jahre hinziehen kann.

„Ich habe 37 Jahre lang gearbeitet, meine Steuern gezahlt und immer alles richtig gemacht. Ich habe zwei kleine Kinder und möchte einfach nur mein Zuhause zurück. Wer schützt mich?“, fragt Ana verzweifelt. „Währenddessen lebt sie weiterhin dort, ohne zu zahlen – und das Gesetz schützt sie.“

Das Dilemma der Schutzbedürftigkeit

Wird eine Person in Spanien als schutzbedürftig eingestuft – etwa aus wirtschaftlichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen –, wird die Räumung automatisch ausgesetzt, bis eine alternative Unterkunft gefunden ist. In der Praxis bedeutet das, dass Eigentümer oft jahrelang keinen Zugang zu ihrem Eigentum haben.

Sechs Jahre nach Beginn des Konflikts wartet Ana noch immer darauf, ihre Wohnung zurückzubekommen. Sie zahlt weiterhin Steuern und Unterhalt für eine Immobilie, die sie weder bewohnen noch vermieten darf – während ihre Hoffnung erneut auf unbestimmte Zeit eingefroren bleibt.

 

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