Redaktion Spanien Press
Mit den warmen Monaten füllen sich Terrassen und Lokale im ganzen Land – und leider nutzen manche Betreiber den Ansturm, um fragwürdige Praktiken anzuwenden, die sowohl den Geldbeutel als auch das Vertrauen der Gäste strapazieren. Die spanische Verbraucherorganisation OCU warnt: Viele dieser Methoden sind nicht nur ärgerlich, sondern schlichtweg illegal.
Nach spanischem Verbraucherschutzgesetz gilt: Preise und Bedingungen müssen transparent, korrekt und klar kommuniziert werden. Alles andere verstößt gegen die Vorschriften.
Zehn gängige, aber unzulässige Tricks:
-
Erzwungenes Trinkgeld – Ein Extra für guten Service ist freiwillig. Automatisch auf die Rechnung gesetzte Beträge sind unzulässig.
-
Gerichte ohne Preisangabe – Empfehlungen außerhalb der Karte oder „Preis nach Markt“ müssen vor der Bestellung klar beziffert werden.
-
Nur digitale Speisekarte – QR-Codes sind erlaubt, aber eine gedruckte Karte muss immer verfügbar sein.
-
Preise ohne Mehrwertsteuer – In der Karte angegebene Beträge müssen die IVA (spanische MwSt.) enthalten, es sei denn, dies wird ausdrücklich vorher kommuniziert.
-
Gebühren für Gedeck oder Service – Solche Posten sind im Menüpreis bereits enthalten und dürfen nicht separat berechnet werden.
-
Leitungswasser gegen Aufpreis – Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Leitungswasser kostenlos serviert wird, wenn der Gast es verlangt.
-
Terrassenzuschlag – Nur erlaubt, wenn dieser klar in der Karte ausgewiesen ist.
-
Bargeldverweigerung – Bargeld ist ein gültiges Zahlungsmittel und darf nicht abgelehnt werden. Kartenzahlung hingegen kann abgelehnt werden, wenn dies im Voraus deutlich gemacht wird.
-
Reservierungsgebühren – Zahlungen für eine Reservierung müssen vom Endbetrag abgezogen werden und dürfen nicht als Extra gelten.
-
Undurchsichtige Rechnung – Der Kassenbon muss jede einzelne konsumierte Position auflisten.
Was tun bei einem Verstoß?
Die OCU rät, umgehend das offizielle Beschwerdeformular („hoja de reclamaciones“) zu verlangen. Sollte das Lokal dies verweigern, kann die örtliche Polizei gerufen werden, um den Vorfall zu protokollieren. Belege und – wenn möglich – Fotos der Karte mit Preisen dienen als wichtige Beweise.
