27 de Mai de 2025
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Spanien beschließt Gesetz: Assistenzhunde dürfen alle öffentlichen und privaten Räume betreten

Credit Darwin Boaventura (Unsplash)

Die neue Regelung gilt landesweit, ist bereits in Kraft und erkennt zudem das Ruherecht der Tiere nach zehn Jahren Dienst an.

Spanien hat einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion gemacht: Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, dürfen ab sofort alle öffentlichen und privaten Räume ohne Einschränkungen betreten. Das neue Gesetz wurde per königlichem Dekret verabschiedet und ersetzt die bisherige Regelung, die seit 1983 galt. Zudem wird nun ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für alle Regionen Spaniens geschaffen.

Die neue Vorschrift erlaubt den Zugang zu Orten, die bisher häufig für Tiere gesperrt waren – darunter Supermärkte, Restaurants, Theater, Museen, Bildungseinrichtungen, touristische Unterkünfte sowie Strände. Auch der Zutritt zu Schwimmbädern und Freizeitparks ist erlaubt, solange die Hunde nicht ins Wasser gehen. Der Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln, inklusive Flugreisen, ist ebenfalls gewährleistet – und das ohne zusätzliche Kosten.

Einheitliche Rechte in ganz Spanien

Bislang regelten die einzelnen Autonomen Gemeinschaften den Zugang mit Assistenzhunden unterschiedlich, was oft zu Verunsicherung und Diskriminierung führte. Mit dem neuen Gesetz gelten nun klare und einheitliche Regeln in ganz Spanien. Ziel ist es, die Mobilität, Autonomie und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu sichern.

Neu ist auch die Anerkennung des sogenannten „Ruherechts“: Nach zehn Jahren im Dienst dürfen die Hunde in den Ruhestand gehen – behalten aber dennoch das Recht, weiterhin alle öffentlichen Räume gemeinsam mit ihrer Bezugsperson zu betreten.

Die Ausbildung dieser Hunde darf nur von offiziell anerkannten Personen oder Einrichtungen durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass die Tiere professionell trainiert und zuverlässig im Einsatz sind.

Schutz für verschiedene Formen der Behinderung

Das Gesetz richtet sich nicht nur an Menschen mit Sehbehinderungen. Auch Personen mit Hörbehinderungen, körperlichen Einschränkungen, Autismus-Spektrum-Störungen oder Erkrankungen, die medizinische Notfallwarnungen erfordern, werden ausdrücklich berücksichtigt.

Mit dieser neuen Regelung setzt Spanien ein klares Zeichen für eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft – in der Menschen mit Behinderung ihre Rechte vollumfänglich und gleichberechtigt wahrnehmen können.


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