Spanien hat in den vergangenen Jahren die steuerliche Kontrolle von Ausländern mit Einkünften im Land deutlich verstärkt. Die Folge: Rekordeinnahmen bei der Einkommensteuer für Nichtresidenten (IRNR) – getragen von Kapitalerträgen, Immobilieninvestitionen und einer konsequenteren Prüfung der tatsächlichen Steueransässigkeit
Redaktion Spanien Press
Zwischen Januar und Oktober 2025 nahm die spanische Steuerbehörde aus der IRNR über 4,2 Milliarden Euro ein – rund 30 % mehr als im Vorjahreszeitraum und knapp 71 % mehr als 2022, als sich die Einnahmen nach dem pandemiebedingten Einbruch wieder erholten.
Was ist die Einkommensteuer für Nichtresidenten (IRNR)?
Die IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) besteuert Einkünfte, die in Spanien erzielt werden, wenn die betreffende Person nicht steuerlich in Spanien ansässig ist. Das betrifft unter anderem:
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Ausländer mit vermieteten Immobilien in Spanien
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Investoren mit Dividenden- oder Zinserträgen
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Künstler, Sportler und internationale Fachkräfte
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Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in Spanien
Steuersätze der IRNR
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24 % für Steuerpflichtige außerhalb der EU bzw. des EWR
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19 % für Steuerpflichtige mit Ansässigkeit in der EU oder im EWR
Im Unterschied zur Einkommensteuer für Residenten (IRPF) sind bei der IRNR deutlich weniger Abzüge möglich, was die effektive Steuerlast erhöhen kann.
Warum Spanien Ausländer stärker überprüft
Der Einnahmenanstieg hängt vor allem zusammen mit:
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höheren Kapitalerträgen (Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen)
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mehr ausländischen Immobilieninvestitionen
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verschärften jährlichen Steuerkontrollplänen
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intensiverem internationalen Informationsaustausch
Die Steuerbehörde prüft dabei besonders:
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korrekte Quellensteuern bei Zahlungen an Nichtresidenten
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Unternehmensstrukturen rund um Dividendenzahlungen
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direkte und indirekte Immobilienbeteiligungen
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unberechtigte Erstattungsanträge
Steuerlicher Wohnsitz in Spanien: ein häufiger Irrtum
Viele Ausländer gehen fälschlicherweise davon aus, keine Steuerresidenten zu sein, obwohl sie es nach den Regeln zur Steueransässigkeit sein können. In Spanien gilt in der Praxis: Wer sich mehr als 183 Tage pro Jahr im Land aufhält, kann als steuerlich ansässig gelten. Dann müssen in Spanien grundsätzlich weltweite Einkünfte erklärt werden – nicht nur die in Spanien erzielten.
Zur Einordnung der tatsächlichen Ansässigkeit nutzt die Steuerbehörde u. a. Daten rund um Wohnsituation, wirtschaftliche Aktivität und steuerlich relevante Verknüpfungen.
Digitale Nomaden, Investoren und Vermögende im Fokus
Mit dem Boom des Remote Work geraten neue Profile stärker in den Blick: Ausländer, die in Spanien leben, sich aber als Nichtresidenten behandeln lassen – obwohl sie hohe Einkommen, Immobilienbesitz oder komplexe Strukturen haben.
Außerdem im Fokus:
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Einkünfte von Künstlern und Profisportlern
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Erträge und Gewinne aus Immobilien
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Erstattungen im Zusammenhang mit Dividenden

Sehr interessant, aber interessant für uns wäre z.B. zu erfahren wie es mit der Steuerbelastung von nicht EU Bürgern aussieht, welche nach Spanien auswandern wollen. Und welche dann nur über eine minimale Rente von sagen wir mal 1500 Euro monatlkich, aus dem Urspringsland verfügen.