Spanien führt ein neues System für die Zuzahlung verschreibungspflichtiger Medikamente ein. Die Reform des sogenannten „Copago farmacéutico“ soll die Kosten gerechter verteilen und vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen sowie Patienten mit hohen Medikamentenausgaben finanziell entlasten.
Redaktion Spanien Press
von Marlon Gallego Bosbach
Für Millionen Menschen in Spanien ändert sich damit die Berechnung ihrer Medikamentenkosten. Die neue Regelung ersetzt das bisherige Modell mit wenigen Einkommensgruppen durch ein stärker abgestuftes System, das die individuelle finanzielle Situation der Patienten genauer berücksichtigen soll.
Die Reform betrifft Medikamente, die Patienten mit einem ärztlichen Rezept in Apotheken erhalten. Arzneimittel, die direkt in Krankenhäusern verabreicht werden, fallen nicht unter die neue Regelung.
Neues Modell berücksichtigt Einkommen stärker
Bisher wurde die Höhe der Medikamentenzuzahlung in Spanien hauptsächlich anhand weniger Einkommensstufen festgelegt. Nach Ansicht der Regierung führte dieses System jedoch dazu, dass manche Patienten trotz geringer finanzieller Mittel eine unverhältnismäßig hohe Belastung tragen mussten.
Mit der Neuregelung gibt es nun mehrere Einkommensgruppen. Dadurch soll die Beteiligung an den Medikamentenkosten stärker an die tatsächliche wirtschaftliche Situation angepasst werden.
Die Höhe der Zuzahlung richtet sich künftig nach dem Jahreseinkommen:
Menschen mit einem Einkommen von bis zu 9.000 Euro pro Jahr zahlen weiterhin 40 Prozent der Medikamentenkosten. Gleichzeitig wird ihre maximale monatliche Belastung auf 8,23 Euro begrenzt.
Bei Einkommen zwischen 9.000 und 18.000 Euro bleibt der Eigenanteil ebenfalls bei 40 Prozent, allerdings gilt eine monatliche Obergrenze von 18,52 Euro.
Für Personen mit Einkommen zwischen 18.000 und 35.000 Euro beträgt die Zuzahlung künftig 45 Prozent. Die maximale monatliche Belastung liegt hier bei 61,75 Euro.
Bei höheren Einkommen verändert sich die Beteiligung weniger stark. Personen mit einem Einkommen zwischen 35.000 und 60.000 Euro zahlen weiterhin 45 Prozent, während Einkommen zwischen 60.000 und 100.000 Euro mit 50 Prozent beteiligt werden. Wer mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdient, übernimmt weiterhin 60 Prozent der Kosten.
Rentner profitieren von angepassten Höchstgrenzen
Besondere Bedeutung hat die Reform für Rentner, da ältere Menschen häufig dauerhaft auf mehrere Medikamente angewiesen sind.
Grundsätzlich bleibt die Zuzahlung für viele Rentner bei zehn Prozent der Kosten. Allerdings wurden die monatlichen Belastungsgrenzen angepasst, damit Menschen mit geringeren Renten nicht durch hohe Medikamentenausgaben überfordert werden.
Rentner mit niedrigem Einkommen profitieren künftig von einer niedrigeren Obergrenze. Dadurch soll verhindert werden, dass chronisch kranke Menschen aus finanziellen Gründen auf notwendige Medikamente verzichten.
Gerade ältere Patienten gehören zu den wichtigsten Zielgruppen der Reform, da sie häufig einen großen Teil der Arzneimittelkosten im Gesundheitssystem verursachen.
Bestimmte Gruppen bleiben vollständig befreit
Auch nach der Reform bleiben mehrere besonders geschützte Gruppen weiterhin von der Medikamentenzuzahlung befreit. Dazu zählen unter anderem Empfänger des spanischen Mindesteinkommens (Ingreso Mínimo Vital), Bezieher beitragsunabhängiger Renten sowie Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben.
Ebenfalls ausgenommen sind Minderjährige mit anerkannter Behinderung sowie Menschen, deren Erkrankungen auf anerkannte Berufsunfälle oder Berufskrankheiten zurückzuführen sind.
Mit dieser Regelung möchte die spanische Regierung sicherstellen, dass besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen weiterhin uneingeschränkten Zugang zu notwendigen Medikamenten erhalten.
Keine zusätzlichen Schritte in der Apotheke notwendig
Für Patienten soll die Umstellung möglichst unkompliziert erfolgen. Beim Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente müssen keine zusätzlichen Dokumente oder Einkommensnachweise vorgelegt werden.
Die Apotheken greifen automatisch auf die Informationen der regionalen Gesundheitssysteme zurück und berechnen anhand der gespeicherten Daten den korrekten Eigenanteil. Patienten erhalten ihre Medikamente daher weiterhin wie gewohnt über ihre Gesundheitskarte.
Sollte es zu einer fehlerhaften Berechnung kommen, können Betroffene eine Rückerstattung bei der zuständigen Gesundheitsbehörde beantragen.
Was bedeutet die Änderung für Ausländer in Spanien?
Auch viele ausländische Bewohner Spaniens sind von der Reform betroffen. Für Personen mit regulärem Wohnsitz und Zugang zum spanischen Gesundheitssystem gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für spanische Staatsbürger.
Für Personen ohne offiziellen Wohnsitz in Spanien bleibt die bisherige Regelung weitgehend bestehen. Sie zahlen weiterhin einen festen Anteil der Medikamentenkosten, profitieren künftig jedoch ebenfalls von einer monatlichen Höchstgrenze.
Die genaue Anwendung kann je nach persönlicher Situation und Aufenthaltsstatus unterschiedlich sein.
Ziel: Medikamente sollen bezahlbar bleiben
Die spanische Regierung begründet die Reform vor allem mit dem Ziel, den Zugang zu Medikamenten gerechter zu gestalten. Besonders Menschen mit chronischen Erkrankungen sollen davor geschützt werden, dass steigende Gesundheitskosten zu einer finanziellen Belastung werden.
In Spanien spielt das Thema Medikamentenzuzahlung seit Jahren eine wichtige Rolle. Kritiker hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass insbesondere ältere Menschen und Patienten mit langfristigen Erkrankungen stärker entlastet werden müssten.
Mit dem neuen System will die Regierung nun einen Ausgleich zwischen der Finanzierung des Gesundheitssystems und der sozialen Absicherung der Bevölkerung schaffen.
Eine der größten Änderungen im spanischen Gesundheitssystem
Die Reform des „Copago farmacéutico“ gehört zu den bedeutendsten Änderungen bei der Medikamentenversorgung der vergangenen Jahre. Millionen Patienten müssen sich zwar nicht aktiv umstellen, spüren die Auswirkungen jedoch direkt beim nächsten Apothekenbesuch.
Während Menschen mit niedrigem Einkommen und hohen Medikamentenausgaben künftig stärker geschützt werden sollen, bleibt die Kostenbeteiligung für höhere Einkommensgruppen weitgehend unverändert.
Damit setzt Spanien auf ein stärker einkommensabhängiges Modell, das die Medikamentenversorgung sozial gerechter gestalten soll.
