Spanien stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig sind Unternehmen, die Abonnements anbieten – etwa Streamingdienste, Fitnessstudios oder Zeitschriften –, gesetzlich verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden mindestens 15 Tage vor einer automatischen Verlängerung zu informieren.
Diese Maßnahme ist Teil des neuen Gesetzes zur Kundenbetreuung, das derzeit im Parlament in der letzten Phase der Verabschiedung ist. Ziel ist es, unerwünschte Zahlungen für längst vergessene oder nicht mehr genutzte Dienste zu vermeiden.
Ob Netflix, Spotify oder digitale Zeitschriften: Die Anbieter müssen ihre Kundschaft rechtzeitig benachrichtigen, damit diese aktiv entscheiden kann, ob sie kündigen oder verlängern möchte.
Das neue Gesetz enthält zudem weitere verbraucherfreundliche Regelungen. So darf die Wartezeit bei Anrufen in der Kundenbetreuung nicht länger als drei Minuten dauern. Außerdem ist es künftig nicht erlaubt, ausschließlich automatische Sprachsysteme anzubieten – eine persönliche Betreuung muss gewährleistet sein.
Mit dieser Reform zählt Spanien zu den europäischen Ländern, die den Verbraucherschutz im digitalen Alltag deutlich ausweiten.
