Die Europäische Kommission hat Spanien offiziell aufgefordert, mehrere steuerliche Regelungen zu ändern, die nach Ansicht der EU ausländische Immobilieneigentümer benachteiligen. Madrid hat nun lediglich zwei Monate Zeit, die beanstandeten Vorschriften anzupassen. Andernfalls droht der Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Redaktion Spanien Press
von Marlon Gallego Bosbach
Für die Hunderttausenden Deutschen mit Ferienwohnung, Apartment oder Haus in Spanien könnte das Verfahren weitreichende Folgen haben. Besonders betroffen wären Eigentümer, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland haben, aber Einkünfte aus Immobilien auf dem spanischen Festland, den Balearen oder den Kanaren erzielen.
Worum geht es?
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob Spanien ausländische Immobilienbesitzer steuerlich schlechter behandelt als Personen mit Wohnsitz im Land. Nach Auffassung der Europäischen Kommission gibt es mehrere Regelungen, die dazu führen, dass Nichtresidenten bei vergleichbaren Sachverhalten höhere Steuern zahlen oder weniger Vergünstigungen erhalten als spanische Steuerresidenten.
Die Kommission sieht darin einen Verstoß gegen europäische Grundfreiheiten. Nach EU-Recht dürfen Bürger anderer Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht benachteiligt werden, wenn sie Eigentum erwerben, investieren oder Einkünfte in einem anderen EU-Land erzielen. Genau hier setzt die Kritik aus Brüssel an.
Warum betrifft das besonders Deutsche?
Deutschland gehört seit Jahren zu den wichtigsten Herkunftsländern ausländischer Immobilienkäufer in Spanien. Zehntausende Deutsche besitzen Wohnungen oder Häuser an der Costa Blanca, der Costa del Sol, auf Mallorca oder auf den Kanarischen Inseln. Viele von ihnen verbringen dort zwar regelmäßig Zeit, haben ihren steuerlichen Hauptwohnsitz jedoch weiterhin in Deutschland.
Dadurch gelten sie in Spanien als Nichtresidenten und unterliegen besonderen steuerlichen Vorschriften. Genau diese Eigentümergruppe könnte von möglichen Gesetzesänderungen profitieren, falls Spanien die Forderungen der EU umsetzt.
Der Streit um Vermietungseinkünfte
Ein wesentlicher Streitpunkt betrifft die Besteuerung von Mieteinnahmen. Nach Ansicht der EU profitieren spanische Steuerresidenten bei langfristigen Vermietungen von steuerlichen Vorteilen, die Nichtresidenten bislang nicht in gleichem Umfang erhalten.
Das führt dazu, dass zwei Eigentümer mit nahezu identischen Immobilien und denselben Einnahmen unterschiedlich besteuert werden können – allein aufgrund ihres steuerlichen Wohnsitzes. Während spanische Steuerresidenten verschiedene Vergünstigungen und Erleichterungen nutzen können, zahlen viele ausländische Eigentümer auf ihre Einkünfte einen höheren Steuerbetrag.
Gerade für deutsche Eigentümer, die ihre Ferienwohnung zeitweise oder dauerhaft vermieten, könnte eine Änderung der Vorschriften erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Je nach Höhe der Mieteinnahmen könnten sich die jährlichen Steuerzahlungen spürbar reduzieren.
Nicht der erste Konflikt zwischen Brüssel und Madrid
Die aktuelle Auseinandersetzung ist keineswegs ein Einzelfall. Bereits in der Vergangenheit musste Spanien mehrfach steuerliche Regelungen ändern, nachdem die Europäische Kommission oder der Europäische Gerichtshof eine Benachteiligung ausländischer Eigentümer festgestellt hatten.
Besonders bekannt wurden frühere Verfahren zur Erbschafts- und Schenkungssteuer. Damals mussten viele ausländische Erben deutlich höhere Abgaben zahlen als spanische Staatsbürger oder Residenten. Erst nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen wurde die Gesetzgebung angepasst.
Auch bei der Besteuerung von Kapitalgewinnen und verschiedenen Immobilienabgaben gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Konflikte zwischen Brüssel und Madrid. Die aktuelle Kritik reiht sich daher in eine längere Serie von Verfahren ein.
Hoffnung auf Rückerstattungen
Für viele Eigentümer stellt sich nun die Frage, ob sie möglicherweise zu viel gezahlte Steuern zurückfordern könnten. Zwar gibt es derzeit noch keine automatische Erstattung, doch Experten schließen nicht aus, dass sich aus späteren Gesetzesänderungen oder Gerichtsentscheidungen Ansprüche ergeben könnten.
Wer eine Immobilie in Spanien besitzt und vermietet, sollte deshalb sämtliche Steuerunterlagen, Bescheide und Kostenbelege sorgfältig aufbewahren. Sollte sich herausstellen, dass bestimmte Regelungen tatsächlich gegen EU-Recht verstoßen haben, könnten diese Unterlagen für mögliche Rückforderungen von großer Bedeutung sein.
In der Vergangenheit haben ähnliche Verfahren bereits dazu geführt, dass Betroffene nachträglich zu viel gezahlte Beträge zurückerhalten konnten.
Weitere Verfahren laufen bereits
Die aktuelle Aufforderung der Europäischen Kommission ist nicht das einzige Verfahren gegen Spanien. Bereits in den vergangenen Jahren hat Brüssel mehrfach rechtliche Schritte eingeleitet, wenn steuerliche Vorschriften nach Auffassung der EU zu einer Benachteiligung von Nichtresidenten führten.
Dabei ging es unter anderem um die Besteuerung von Kapitalgewinnen, Vermögensübertragungen und weitere steuerliche Sonderregelungen, die ausländische Eigentümer stärker belasteten als vergleichbare Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Spanien.
Die wiederkehrenden Verfahren zeigen deutlich, dass die Europäische Kommission inzwischen sehr genau darauf achtet, dass Mitgliedstaaten die steuerliche Gleichbehandlung innerhalb der Europäischen Union einhalten.
Was sollten deutsche Eigentümer jetzt tun?
Aktuell bleibt zunächst alles beim Alten. Solange Spanien seine Gesetze nicht ändert oder Gerichte keine neuen Entscheidungen treffen, gelten weiterhin die bestehenden steuerlichen Vorschriften.
Dennoch sollten deutsche Eigentümer die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Wer Mieteinnahmen erzielt oder regelmäßig Steuererklärungen in Spanien abgibt, sollte sämtliche Unterlagen vollständig dokumentieren und aufbewahren. Ebenso empfiehlt es sich, künftige Gesetzesänderungen genau zu beobachten, da diese möglicherweise direkte Auswirkungen auf die eigene Steuerbelastung haben könnten.
Gerade für Eigentümer von Ferienwohnungen oder vermieteten Immobilien könnte sich die Situation in den kommenden Monaten deutlich verändern.
