Redaktion Spanien Press
Ein international renommiertes Anwaltsbüro mit Sitzen in London und Washington hat eine umfassende juristische Kampagne gegen das spanische Finanzamt eingeleitet. Ziel der Offensive: die Agencia Tributaria. Die Kanzlei Amsterdam & Partners, unter der Leitung des bekannten Juristen Robert R. Amsterdam, plant Klagen vor spanischen Gerichten sowie vor europäischen Institutionen – darunter der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Die ersten rechtlichen Schritte sollen nach Angaben der Kanzlei innerhalb der nächsten zwei Monate erfolgen.
Systematische Missstände im Steuerapparat?
Laut Amsterdam sind die Vorwürfe schwerwiegend: Die spanische Steuerbehörde nutze ein Prämiensystem, das Inspektoren zu aggressiven Prüfungen anrege – selbst wenn sich spätere Rückzahlungen als notwendig herausstellten, würden diese in der Praxis oft unterbleiben. Zudem kritisiert die Kanzlei die Verwendung und Weitergabe sensibler Steuerdaten, ohne ausreichenden Schutz der Privatsphäre.
„Wir sprechen hier nicht von Einzelfällen, sondern von einem strukturellen Problem, das den Rechtsstaat gefährdet“, so Amsterdam in einer Pressekonferenz.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die sogenannten Wirtschafts- und Verwaltungsgerichte, die laut Amsterdam in Spanien nicht unabhängig seien, da sie direkt dem Finanzministerium unterstehen. Steuerpflichtige müssten oftmals jahrelang durch diese Instanzen gehen, bevor sie den Rechtsweg vor einem ordentlichen Gericht einschlagen dürften.
Der Auslöser: das Sonderregime für ausländische Fachkräfte
Den Stein ins Rollen brachten mehrere Fälle von internationalen Steuerzahlern, die sich auf das spanische „Beckham-Gesetz“ berufen hatten. Dieses erlaubt es ausländischen Arbeitnehmern, für einen Zeitraum von sechs Jahren nur ihr in Spanien erzieltes Einkommen zu einem pauschalen Satz von 24 % zu versteuern. Die Finanzbehörde habe laut eigener Aussage nur 0,5 % der betroffenen Personen überprüft – dennoch sieht Amsterdam in den Verfahren ein Beispiel für eine systematisch fehlerhafte Praxis.
Medienkampagne und politische Wirkung
Parallel zur juristischen Strategie fährt Amsterdam eine mediale Kampagne, in der die Steuerbehörde unter anderem als „staatlich legitimierter Taschendieb“ bezeichnet wird – eine Formulierung, die in Spanien und darüber hinaus für erhebliches Aufsehen gesorgt hat.
Der Anwalt bestreitet jedoch kommerzielle Interessen: „Unser Engagement ist nicht profitorientiert. Wir nehmen keine neuen Mandanten auf und investieren erhebliche Ressourcen in diese juristische Mission“, erklärte er.
In den kommenden Wochen wird sich Amsterdam erneut in Madrid und weiteren Regionen Spaniens aufhalten, darunter Andalusien, um weitere Betroffene zu treffen und politische Aufmerksamkeit für das Thema zu gewinnen. Ziel sei es, langfristig eine Reform des spanischen Steuersystems anzustoßen.
Was ist das „Beckham-Gesetz“?
Das 2005 eingeführte Sonderregime sollte internationale Fachkräfte nach Spanien locken. Es erlaubt bestimmten ausländischen Arbeitnehmern, ihr weltweites Einkommen von der spanischen Besteuerung auszunehmen – unter bestimmten Voraussetzungen und für einen befristeten Zeitraum.
Viele Begünstigte erfüllten alle Voraussetzungen, wurden jedoch Jahre später rückwirkenden Steuerprüfungen und Nachforderungen unterzogen. Die spanische Steuerbehörde argumentierte, dass bestimmte, sehr spezifische oder unklare Bedingungen nicht erfüllt worden seien.
