17. Februar 2026
Lesezeit 3 Minuten

Kunst statt Geld: Wie eine kanarische Adelsfamilie ihre Steuerschulden mit Meisterwerken begleicht

Selbstbildnis Murillos (Credit: Wikipedia)

In einer ungewöhnlichen, aber rechtlich erlaubten Transaktion hat die bedeutendste Adelsfamilie der Kanarischen Inseln, der Condado de la Vega Grande de Guadalupe, einen Teil ihrer Erbschaftssteuer mit Werken alter Meister beglichen – und damit nicht nur ihre Steuerschulden beglichen, sondern auch ein kulturelles Erbe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Redaktion Spanien Press

von Marlon Gallego Bosbach

Ungewöhnliches Zahlungsmittel: Gemälde statt Euro

Im Jahr 2021 übergab die Familie der Regierung der Kanarischen Inseln zwölf Kunstwerke aus ihrem privaten Bestand, um die fällige Erbschaftssteuer (Impuesto de Sucesiones) nach dem Tod des früheren Familienoberhaupts zu begleichen. Unter diesen Stücken befinden sich:

  • Zwei bedeutende Gemälde des italienischen Barockkünstlers Luca Giordano (Neptuno und El rapto de Proserpina).

  • Mehrere Werke, die Bartolomé Esteban Murillo oder seinem Umkreis zugeschrieben werden.

  • Ein weiteres von Juan Carreño de Miranda.

Der genaue Wert der Sammlung wurde offiziell nicht veröffentlicht, Schätzungen von Kunstexperten gehen jedoch von 3,5 bis 5 Millionen Euro aus.

Diese Kunstwerke waren jahrhundertelang im Familienbesitz und hingen über Generationen in der Familiendependance in Vegueta (Las Palmas de Gran Canaria).

Pago en especie: So funktioniert der Steuer-Tausch in Spanien

Was im ersten Moment ungewöhnlich klingt, ist in Spanien rechtlich möglich und heißt „Pago en especie“ (Wahlleistung durch Sachwerte). Diese steuerliche Möglichkeit erlaubt es, eine Schuld gegenüber der Finanzbehörde nicht in Geld, sondern in kulturell wertvollen Gütern zu begleichen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Schuldner muss die Zahlung freiwillig in Form eines kulturell bedeutenden Gegenstands anbieten.

  • Die betreffenden Güter müssen Teil des spanischen Kulturerbes oder des regionalen historischen Erbes sein und einen relevanten künstlerischen, historischen oder kulturellen Wert besitzen.

  • Die zuständige Behörde – auf staatlicher Ebene ist dies oft die Agencia Estatal de Administración Tributaria in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur – prüft, bewertet und entscheidet, ob sie das Angebot annimmt.

  • Dieser Austausch wird rechtlich als Dación en pago de bienes culturales bezeichnet und wird im spanischen Steuerrecht anerkannt.

Kurz gesagt: Wenn jemand nicht über genügend flüssige Mittel verfügt, kann er seine Steuerschuld gelegentlich mit einem Kunstwerk begleichen – vorausgesetzt die Kulturbehörden akzeptieren dessen Wert und Bedeutung.

Dieses Verfahren existiert seit Mitte der 1980er-Jahre im spanischen Kulturerberecht und dient dazu, wertvolle Objekte für die Allgemeinheit zu sichern, statt dass sie in Privatbesitz und womöglich ins Ausland gelangen.

Vom Adelswohnzimmer ins Museum

Nach der Übernahme durch die Regierung der Kanarischen Inseln wird ein Teil der Sammlung restauriert und in die Öffentlichkeit gebracht: Die beiden Gemälde von Luca Giordano sollen im neuen Museo de Bellas Artes de Gran Canaria (MUBEA) ausgestellt werden, das 2026 seine Tore öffnen soll. Die Restaurierung wird mit rund 151.250 Euro durch das spanische Ministerium für Kultur gefördert.

Die Entscheidung, diese Werke restaurieren und öffentlich ausstellen zu lassen, ist nicht nur ein Gewinn für den Kunstbetrieb der Kanaren, sondern auch ein deutliches Signal: kulturelles Erbe wird hier nicht privatisiert, sondern der Allgemeinheit zugänglich gemacht.

Einflussreiche Familie mit langer Geschichte

Die Del-Castillo-Familie, deren Titel Condado de la Vega Grande de Guadalupe reicht mehrere Jahrhunderte zurück, hat die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Kanarischen Inseln stark mitgeprägt. Neben ihrer kunsthistorischen Bedeutung waren sie auch im wirtschaftlichen Sektor, insbesondere im Tourismussektor rund um Maspalomas und Playa del Inglés, aktiv.

Warum das wichtig ist

Der Fall zeigt exemplarisch, wie Steuerrecht und Kulturerbe in Spanien zusammenwirken können – mit konkreten Vorteilen auf mehreren Ebenen:

  • Für den Staat:

    • Gewinn bedeutender Kunstwerke für den öffentlichen Besitz

    • Stärkung des kulturellen Erbes ohne unmittelbare hohe Barausgaben

    • Verhinderung des möglichen Verkaufs ins Ausland oder in private Sammlungen

  • Für die Gesellschaft:

    • Erhalt historisch und künstlerisch wertvoller Werke

    • Öffentliche Zugänglichkeit statt privater Verwahrung

    • Förderung von Bildung, Kultur und regionaler Identität

  • Für Kunstliebhaber und Touristen:

    • Neue Ausstellungsstücke in öffentlichen Museen

    • Attraktivitätssteigerung des Kulturstandorts Gran Canaria

    • Zusätzliche Anreize, spanische Barockkunst vor Ort zu entdecken

So wird aus einer steuerlichen Verpflichtung ein nachhaltiger kultureller Mehrwert für die gesamte Gemeinschaft.

Ein Modell mit Signalwirkung für ganz Spanien

Mit dem „Pago en especie“ hat Spanien eine juristisch verankerte Brücke zwischen Steuern und Kulturerbe geschaffen, die in Einzelfällen ein Mittel sein kann, um Erbschaften und kulturelle Schätze für die Öffentlichkeit zu sichern. Dass dies nun auf den Kanarischen Inseln und im Rahmen einer regionalen Erbschaftsregelung gelingt, ist mehr als ein Einzelfall – es ist ein Beispiel dafür, wie Kulturpolitik, Steuerrecht und öffentliches Interesse zusammenwirken können.

Die nun öffentlich zugänglichen Werke zeigen, dass finanzielle Verpflichtungen und kulturelle Verantwortung sich nicht ausschließen müssen. Im Gegenteil: In diesem Fall wurde aus einer Steuerforderung ein kultureller Gewinn für die gesamte Gesellschaft.

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