Die spanische Regierung verschärft ihr Vorgehen gegen nicht genehmigte Ferienvermietungen und erhält Rückendeckung vom Obersten Gerichtshof von Madrid
Spanien zieht die Zügel bei der Bekämpfung illegaler Ferienvermietungen an. Das Verbraucherschutzministerium hat der Plattform Airbnb die Entfernung von 65.935 Anzeigen für Touristenunterkünfte angeordnet, die gegen regionale und nationale Vorschriften verstoßen. Es handelt sich um eine der bislang schärfsten Maßnahmen gegen das illegale Ferienwohnungsangebot im Internet.
Der Oberste Gerichtshof von Madrid hat die Maßnahme nach einem Einspruch des Unternehmens bestätigt. In einem ersten Schritt ordnete das Gericht die sofortige Entfernung von 5.800 illegalen Inseraten an, die sich in Madrid, Andalusien, Katalonien, dem Baskenland, der Valencianischen Gemeinschaft und auf den Balearen befinden.
Ein strukturelles Problem
Die Anordnung des Ministeriums basiert auf einer Untersuchung, die Zehntausende nicht lizenzierte Unterkünfteaufdeckte, mit gefälschten Daten oder unklaren Angaben zur Eigentümerschaft. Zu den häufigsten Verstößen gehören:
- Fehlende Tourismuslizenznummer.
- Verwendung gefälschter oder nicht offiziell ausgestellter Lizenzen.
- Verschleierung der juristischen Identität der Vermieter, wodurch Verbraucher ihre Rechte nicht kennen.
Diese Praktiken stellen laut Ministerium eine „systematische Verletzung der Verbraucherrechte“ dar und fördern die Immobilienspekulation in ohnehin angespannten Wohnungsmärkten.
Einleitungsverfahren gegen Airbnb
Airbnb wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass Gastgeber stets bestätigen müssten, über die erforderlichen Genehmigungen zu verfügen. Da sich die Plattform jedoch weigerte, illegale Angebote freiwillig zu entfernen, hat die Regierung ein Sanktionsverfahren eingeleitet. Es gehe um potenziell weitreichende Schäden für die Interessen der Verbraucher.
Madrid als Brennpunkt
Ein großer Teil der aufgedeckten illegalen Ferienwohnungen befindet sich in der Hauptstadt. Bereits im März übermittelte das Ministerium dem Madrider Rathaus eine Liste mit über 15.200 konkreten Adressen, die ohne Genehmigung betrieben werden. Verbraucherschutzminister Pablo Bustinduy forderte Bürgermeister José Luis Martínez-Almeida auf, Schließungen und Bußgeldverfahren einzuleiten und koordiniert gegen die Wohnraumverknappung vorzugehen.
Nicht nur Airbnb im Visier
Auch wenn Airbnb im Fokus dieser ersten juristischen Maßnahme steht, schließt das Ministerium nicht aus, künftig auch andere Plattformen ins Visier zu nehmen, die Ferienwohnungen vermitteln. Ziel sei es, ein digitales Umfeld zu schaffen, das „sicher, transparent und rechtskonform für Verbraucher“ ist.
Mit dieser Entscheidung setzt die Regierung ein klares Zeichen: Unkontrollierte Ferienvermietung ist ein Auslaufmodell. Die Regulierung ist nun keine bloße Ankündigung mehr, sondern eine gerichtliche Verpflichtung.


Solange man Plattformen wie Facebook und Co. außer acht lässt, wird man die Schwarzvermietung von Ferienunterkünften nicht sinnvoll eindämmen können. Wenn ich immer wieder sehe, wieviele Ferienwohnungen in Facebook ohne VV-Lizenz in den entsprechenden Gruppen angeboten werden, sind die Wohnungsportale nur ein Tropfen auf den heissen Stein.
Statt, speziell hier bei uns auf den Kanaren, mal Personal einzustellen das „Klinken putzt“ in den Wohnanlagen, wird auf FeWo-Portalen gesucht, denn es ist ja einfacher vom Schreibtisch aus.
Wenn ich nur mal in die Gruppen „Deutsche auf Teneriffa“ oder „Living in Tenerife“ bei Facebook schaue, finde ich viele Vermieter die keine Lizenz angeben oder haben.
Ich kenne hier Anlagen in denen teils 10% der Wohnungen schwarz über soziale Medien oder Zeitungen im Ausland vermietet werden. Da zahlt man für ein Studio (1 Zimmer) mal eben 80€+/Tag.
Solche Schwarzvermieter würden nie bei Airbnb und Co. anbieten. Denen wird man nur durch Kontrollen vor-Ort habhaft. Das Argument des Mieters, man wäre von der Familie oder den Freunden des Besitzers, lässt sich mit der Nachfrage nach Details zum Eigentümer sehr schnell klären. Alternativ wäre eine Meldepflicht, wie bei offiziellen Ferienwohnungen auch für private weitergabe einer Wohnung. Jeder muss in einem Portal gemeldet werden, der nicht der Eigentümer ist. Das hätte sicher auch eine abschreckende Wirkung.